Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

LandgerichtProzess wegen Fluthilfebetrugs in Euskirchen zieht sich hin

Lesezeit 3 Minuten
Nach der Flutkatastrophe 2021 stehen zahlreiche mit Schutt gefüllte Container in der Euskirchener Innenstadt.

Massive Schäden hatte die Flutkatastrophe in Euskirchen verursacht. Das Symbolbild zeigt die Innenstadt im Oktober 2021.

Wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Fluthilfemitteln steht ein Euskirchener vor Gericht. Nun wird auf ein Gutachten gewartet.

Der Angeklagte ließ auf sich warten: Er kam am Dienstagnachmittag mehr als eine Stunde zu spät zu seinem Prozess vor der 14. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts, wo er sich wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Fluthilfemitteln sowie Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung verantworten muss.

Der 38-jährige Euskirchener hetzte in den Saal 11, nahm schwer atmend Platz und entschuldigte sich bei den Prozessbeteiligten: Er habe sich mit dem Tag vertan. Sein Mandant sei „nicht immer zuverlässig“, wird Verteidiger Dr. Christian Schmitz später über den Angeklagten sagen.

Seit dem 30. Januar muss sich der Restaurantbetreiber und Immobilienbesitzer mit Häusern in Euskirchen und Rheinbach vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 soll er versucht haben, für seinen Besitz öffentliche Zuschüsse zu kassieren.

Im September soll ein Gutachten zu den Immobilien fertig sein

Die Immobilien seien durch das Hochwasser beschädigt worden, deshalb beantragte der Mann beim Land Nordrhein-Westfalen sogenannte Billigkeitsleistungen zur Gebäudesanierung. Das Land soll ihm 2,1 Millionen Euro an Entschädigung gebilligt und 875.000 Euro davon bereits überwiesen haben. Jedoch soll der Mann laut Staatsanwaltschaft bei der Beantragung viele falsche Angaben über seinen Lebensunterhalt, die Nutzung der betroffenen Liegenschaften und die Schadenshöhe gemacht haben.

Mitangeklagt wegen des Fluthilfefalls war zunächst der 43-jährige Bruder des Angeklagten. Das Verfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt. Er wurde am 2. Mai wegen versuchten Betruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren zur Bewährung verurteilt. Er hatte nach Erkenntnissen des Gerichts zwei Anträge zum Wiederaufbau von beschädigten Häusern in Höhe von 900.000 Euro gestellt. Die Bezirksregierung in Münster hatte allerdings Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben des 43-Jährigen und lehnte die Anträge ab.

Das Fluthilfe-Verfahren gegen den jüngeren Bruder wird sich noch hinziehen. Das Gericht hat einen Gutachter beauftragt, der Art und Umfang der angeblichen Schäden an den Immobilien ermitteln soll. Der Vorsitzende Richter Jörg Reismann teilte mit, dass der Sachverständige im September sein Gutachten vorlegen werde. Das Verfahren werde so lange ausgesetzt.

Euskirchener werden auch Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen

Am Dienstag ging es vor allem um zwei weitere Vorwürfe gegen den Angeklagten. Er soll 2018 Einnahmen aus seinem Restaurant in Euskirchen sowie aus Vermietungen in Höhe von insgesamt rund 700.000 Euro nicht versteuert haben, wodurch dem Staat ein Schaden von insgesamt etwa 130.000 Euro entstanden sein soll. Diese Tat hatte er eingeräumt und das Geld nach Angaben von Verteidiger Schmitz zwischenzeitlich überweisen. Der 38-Jährige sei bei der Steuererklärung „überfordert“ gewesen, habe sein Fehlverhalten aber eingesehen.

Weiter hält die Staatsanwaltschaft dem Euskirchener Betrug vor. Er soll eine unbewohnbare Wohnung unterm Dach eines Mehrfamilienhauses vermietet und dafür zwei Monatsmieten sowie Kaution über insgesamt knapp 2000 Euro eingestrichen haben, die das Jobcenter an den Mieter überwiesen hatte.

Staatsanwältin Kerstin Symalla fordert für beide Taten eine Gesamtstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Der Verteidiger plädierte in Sachen Mietbetrug auf Freispruch und „eine angemessene Geldstrafe“ wegen der Steuerhinterziehung. Ein Urteil soll Ende Juni gesprochen werden.