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GeflügelpestExperten aus dem Kreis Euskirchen erwarten weitere Ausbreitung der Tierseuche

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Ein Kranichschwarm über der Grube Sporkenbach im November 2022.

Auf ihrem Weg in die Winterquartiere überqueren die Kraniche bis zum November auch regelmäßig die Eifel, wie auf diesem Archivfoto aus dem Jahr 2022.

Der Kreis Euskirchen ist bislang noch nicht von der Vogelgrippe betroffen. Verendete Wildvögel sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

Es ist ein Naturschauspiel, das in der Region fest mit dem Beginn der kälteren Jahreszeit verbunden ist: Zwischen Oktober und November überqueren große Schwärme von Kranichen auf ihrem Weg in die Winterquartiere in Südeuropa oder Nordafrika die Eifel. Hin und wieder legen die Schwärme bei ungünstigem Wetter auch eine Rast im Kreisgebiet ein. Doch in diesem Jahr könnten die Vögel eine tödliche Virusfracht entlang ihrer Zugwege verbreiten: die Geflügelpest.

Mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Tagen Nachweise von aviären Influenzavirusinfektionen, wie die „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ korrekt heißt, bei Wildvögeln, insbesondere Kranichen, festgestellt. „Im Kreis Euskirchen ist bislang kein Fall von Geflügelpest nachgewiesen worden“, teilte die Pressestelle der Kreisverwaltung auf Anfrage mit.

Vogelgrippe-Virus ist für Menschen ungefährlich

Das Veterinäramt beobachte die Lage und passe die Präventionsmaßnahmen laufend an die Seuchenlage an, heißt es in der Mitteilung weiter. „Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- oder Wasservögel dem Veterinäramt zu melden“, so Pressesprecher Wolfgang Andres.

Dabei sollten nach Möglichkeit auch der genaue Fundort (etwa anhand von GPS-Daten) und die Art des Vogels angeben werden. „Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!“, warnt die Kreisverwaltung, denn die Geflügelpest sei eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Ausgelöst werde die Erkrankung durch stark krankmachende aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Für Menschen ist das Virus jedoch nicht gefährlich.

Hohes Risiko für weitere Ausbreitung der Geflügelpest

Bei den gewerblichen Geflügelhaltern im Kreis sei die Lage entsprechend angespannt, berichtet Helmut Dahmen, Vorsitzender der Kreis-Bauernschaft. „Die Tierbestände sollten daher bereits in den vergangenen Tagen aufgestallt und die Hygienevorkehrungen in den Betrieben erhöht worden sein“, sagte Dahmen. Denn sollte ein Fall der Tierseuche in einem Betrieb auftreten, droht als einzige Maßnahme zur Eindämmung der Seuche die Keulung des gesamten Bestands.

Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Vögeln sei jedoch mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen, so das Kreis-Veterinäramt. Deshalb stufe das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein. Tauben und Singvögel seien jedoch kaum empfänglich für die Geflügelpest.

Oberste Priorität habe der Schutz gehaltener Vögel durch die Vermeidung einer Einschleppung der Krankheit in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. „Besonders gefährdet sind Betriebe mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie“, so die Kreisverwaltung.

Alle Halter seien verpflichtet, ihre Bestände beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. Verendete Zug- oder Wasservögel sollten dem Veterinäramt telefonisch unter 02251/ 15250 oder per E-Mail gemeldet werden.


Empfohlene Sicherheits-Maßnahmen für Geflügelhalter

Das Kreis-Veterinäramt empfiehlt allen Geflügelhaltern die folgenden Schutzmaßnahmen:

Die Fütterung der Tiere sollte nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen erfolgen. Futter, Einstreu und Geräte sollten wildvogelsicher gelagert werden.

Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern sollten nicht verfüttert werden und Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser befüllt werden.

Stall- und Straßenkleidung sollten streng voneinander getrennt und alle Gerätschaften regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Außerdem rät das Veterinäramt, Schadnager zu bekämpfen und die Quarantäne für zugekaufte Tiere einzuhalten. Zugänge sollten vor unbefugtem Betreten gesichert und an den Stalleingängen sollten Desinfektionsmöglichkeiten angebracht werden.