Euskirchen – Hinter der belgischen Grenze endete die Fahrt. In einem Waldstück sollte Gerald M. (Name geändert) mit Spitzhacke und Schaufel sein eigenes Grab schaufeln. So jedenfalls lautete sinngemäß der Befehl der drei Männer, die ihn im Auto von Zülpich in die Nähe von Eupen gebracht hatten.
Jetzt mussten sie sich vor dem Euskirchener Schöffengericht verantworten. Es verurteilte die Angeklagten – zwei von ihnen 57 Jahre alt, der dritte 28 – wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung zu Haftstrafen zwischen zehn und 22 Monaten, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Frau (35) und ein Mann (51) erhielten wegen Beihilfe ebenfalls Bewährungsstrafen, jeweils vier Monate.
Schulden nicht beglichen
Das Gericht hatte unter Leitung von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen ein Geschehen aufgearbeitet, das sich im Rocker-Milieu abspielte. Das Opfer und die Täter – von denen vier von Arbeitslosengeld II leben – kannten sich. Gerald M. hatte einst geplant, Mitglied eines Zülpicher Motorradclubs zu werden. Dazu kam es nicht, allerdings blieb er im Kontakt zu den Mitgliedern.
Einem heute 28 Jahre alten Zülpicher kaufte er ein Auto ab, blieb ihm jedoch 600 Euro schuldig. Auch ein weiteres Clubmitglied war nicht gut auf ihn zu sprechen. Von ihm hatte er sich 100 Euro geliehen, die er nicht zurückzahlte.
So beschlossen die beiden Gläubiger, ihm wegen der fehlenden Zahlungsmoral eine Lektion zu erteilen, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hieß. Sie ließen eine Bekannte unter einem Vorwand ein Treffen mit ihm vereinbaren.
In die Falle getappt
Am 3. Februar 2020 bestellte die heute 35-Jährige den damals in Zülpich lebenden M. zu einer Bushaltestelle nach Füssenich. Dort tappte er in eine Falle, die ihm das Duo und der Präsident des Motorradclubs, ein Bonner Handwerker, gestellt hatten.
Während der Bonner und der Jüngere der beiden Gläubiger aus einem Versteck hervorkamen, fuhr ihr Komplize mit einem Auto vor. M. wurde auf die Rückbank gezerrt und zum Anwesen des Motorradclubs in einem Dorf in der Nähe gebracht, wo ein weiteres Mitglied wartete, ein heute 51-jähriger Kölner.
Die Männer forderten M. auf, die Schulden zu begleichen. Dabei schlugen sie ihn laut Anklage mindestens zehnmal gegen den Kopf. Schließlich zwangen sie ihn wieder ins Auto. Besagtes Trio fuhr mit ihm nach Eupen.
Um ihn zu ängstigen und ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, ließen sie ihn mit den Grabarbeiten beginnen. „Das war besonders verwerflich“, sagte die Staatsanwältin. Die gespenstische Szene endete, als die Schaufel kaputtging.
Die Männer ließen M. im Wald zurück. Er lief zu einer Polizeistation. Beamte fuhren ihn zur Grenze, von wo aus er mit dem Zug nach Hause gelangte. Die Euskirchener Polizei kam den Tätern auf die Spur, weil ein Zeuge das Geschehen an der Bushaltestelle beobachtet hatte.
Schlechtes Gewissen
Bei einer Durchsuchung des Clubheims fanden Beamte mehrere Schlagstöcke. Der Präsident und der Jüngste seiner Mittäter kamen für einige Zeit in Untersuchungshaft. Nach der Tat hatte sie offenbar das schlechte Gewissen geplagt: Sie telefonierten Krankenhäuser ab und fuhren nach Eupen, um M. zu finden – ohne Erfolg.
Die beiden erhielten jetzt die höchsten Strafen – 22 und 21 Monate auf Bewährung –, nachdem sie, wie auch die Mitangeklagten, ein reuiges Geständnis abgelegt hatten. „Sie sind hier mit einem blauen Auge davongekommen“, sagte Schmitz-Jansen. Zu Beginn der Ermittlungen sei der Fall als erpresserischer Menschenraub eingestuft worden: „Darauf steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren.“
Die finanziellen Forderungen gegenüber M. hätten zurecht bestanden, erklärte der Richter: „Und auch wenn er Sie lange hingehalten hat: Man darf nicht versuchen, sein Geld mit Mitteln der Selbstjustiz einzutreiben.“
