Der Handel mit drei Kilo Drogen wurden einem Mann aus Schleiden vorgeworfen. Er wurde nun vor dem Landgericht Aachen verurteilt.
VerurteilungSchleidener nutzte verschlüsseltes Handy für Drogengeschäfte

Ein Mann aus Schleiden musste sich wegen Drogenhandels vor dem Aachener Landgericht verantworten.
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Auf seinen Drogendeal hatte sich Ingo G. (Name geändert) gut vorbereitet: Für die Kommunikation rund um den Ankauf von insgesamt rund drei Kilogramm Drogen nutzte der Schleidener ein verschlüsseltes Handy. Doch im Zuge der sogenannten Encrochat-Ermittlungen stießen Ermittler der Kriminalpolizei auch auf Hinweise, die schließlich zu Ingo G. in die Eifel führten.
Encrochat war bis Ende 2020 ein in Frankreich ansässiger Anbieter von verschlüsselter Kommunikationstechnik, der seinen Kunden modifizierte Smartphones zur Verfügung stellte. Diese wurden auch für kriminelle Machenschaften benutzt. Durch die Entschlüsselung des Chat-Dienstes durch die französische und niederländische Polizei waren europaweit Tatverdächtige in den Fokus von Ermittlungen geraten.
Im März klickten bei Ingo W. aus Schleiden die Handschellen
Bereits im September 2020 wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) mehrere hunderttausend Chatverläufe prüfe und Ermittlungen gegen etwa 3000 in Deutschland ansässige Nutzer des Netzwerkes führe. Doch bevor es zu ersten Festnahmen in Deutschland kam, mussten erst datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Auswertung der Chats ausgeräumt werden. Im März 2022 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Auswertung der Daten zulässig sei.
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Bis dann bei Ingo G. die Handschellen klickten, verging nochmals ein gutes Jahr. Am 23. März dieses Jahres wurde der Schleidener festgenommen. Ihm wurden mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, wegen der er sich nun vor der Dritten Großen Strafkammer des Aachener Landgerichts verantworten musste.
Viereinhalb Jahre Haft nach umfassender Aussage vor Gericht
Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, kamen letztlich zwei Fälle zur Anklage. Insgesamt ging es dabei um rund drei Kilogramm Drogen: Jeweils rund 500 Gramm Marihuana und Haschisch sowie rund zwei Kilogramm Amphetamine soll G. über die verschlüsselten Chats angekauft haben, um sie gewinnbringend zu veräußern. Die Staatsanwaltschaft forderte dafür eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.
Vor Gericht zeigte sich G. betont auskunftsfreudig. „Er hat wirklich jede Frage des Gerichts und der Staatsanwaltschaft beantwortet“, sagte ein Gerichtssprecher nach dem Verfahren. Entsprechend fiel am Ende das Urteil aus: G. wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Weil er selbst drogenabhängig ist, muss er zunächst jedoch einen Entzug absolvieren.