„Pulverteufel“ erneut vor GerichtProzess gegen 50-Jährigen wegen Körperverletzung

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Kennt  sich im Gericht gut aus:  Der als „Pulverteufel“ bekannt gewordene 50-Jährige.

Köln – Handelte es sich bei der Justiz um eine gewöhnliche Dienstleistung, man würde bei dem 50-Jährigen wohl von einem Stammkunden sprechen. Am Dienstag startete vor der 1. Großen Strafkammer erneut ein Prozess gegen den sogenannten „Pulverteufel“ – also jenen Mann, der im April 2018 für einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr im Justizzentrum an der Luxemburger Straße durch Verstreuen von weißem Pulver gesorgt hatte. Bei dem Einsatz war auch die „Analytische Task-Force“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz  zum Einsatz gekommen. Erst später stellte sich heraus, dass es sich um Traubenzucker gehandelt hatte.

Erst im Dezember war der 50-Jährige unter anderem für diesen Vorfall wegen Vortäuschens einer Straftat zu zwei Jahren Haft verurteilt worden (die Rundschau berichtete). Noch bevor es am Dienstag zur Verlesung der Anklage kam, wurde der 50-Jährige – der darauf besteht, als Frau angesprochen zu werden – im Foyer des Gerichtsgebäudes festgenommen. Wie der Vorsitzende Richter Dr. Achim Hengstenberg später erläuterte, zur Sicherung des Verfahrens sowie wegen Verdunkelungsgefahr. Die Kammer befürchtet, dass der Angeklagte in Freiheit auf Zeugen einwirken könnte.

Bereits in Haft genommen

Bereits in seinem letzten Verfahren war der Mann in Haft genommen worden. Während der Haft waren dann  2020 Filmaufnahmen auf einem dem Angeklagten zugeordneten Twitter-Account öffentlich geworden, in denen er mit einer Pistole und Bargeld herumhantierte – angeblich in einer Gefängniszelle.

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Im aktuellen Verfahren geht es um einen bunten Strauß an Vorwürfen: Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, falsche Verdächtigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Den Tatzeitraum gibt die Anklage mit Januar 2020 bis März 2021 an.

Im Juni 2020 soll er etwa Aufnahmen mit dem Handy von einem Justizwachtmeister vor dem Gerichtsgebäude gemacht haben. Als der Beamte dies habe verhindern wollen, soll es zu einer wilden Balgerei gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte auch ein stumpfes Übungsmesser zum Einsatz gebracht und dem Wachtmeister in den Arm gebissen haben. In einem anderen Fall soll er im März 2020 im Verwaltungsgericht des Hauses verwiesen worden sein. Draußen vor der Tür soll er dann vor der Vizepräsidentin des Gerichts seinen Hintern entblößt und sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben, was die Staatsanwaltschaft als Erregung öffentlichen Ärgernisses wertet.

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Der 50-Jährige selbst sieht sich hingegen von Staatsanwaltschaft und Polizei zu Unrecht verfolgt: „Ich muss aufpassen: Wenn ich irgendwo pupse, dann werden die Strafverfolgungsbehörden da einen Giftgasanschlag draus machen“, sagte er  am Dienstag.

Der Prozess ist mit zwölf weiteren Verhandlungstagen bis 10. August terminiert.

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