CoronaKreis Euskirchen zieht die Notbremse – Alle Regeln im Überblick

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Eus Innenstadt Test

Das Shopping mit negativem Corona-Test ist im Kreis ab diesem Montag nicht mehr möglich. Lediglich das Abholen von bestellter Ware ist noch erlaubt.

Kreis Euskirchen – Der Kreis Euskirchen zieht die Notbremse. Shoppen mit negativem Testergebnis ist ab sofort nicht mehr möglich. Der Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung vom 28. März nicht. Angesichts stetig steigender Infektionszahlen hat sich der Krisenstab in einer Sondersitzung zu diesem Schritt entschieden.

Die Strategie, mit Tests den Menschen im Kreis Euskirchen ein wenig mehr Freiheiten zu geben, ist für Landrat Markus Ramers aber nicht gescheitert: „Die Testbereitschaft ist grundsätzlich hoch und ich bin optimistisch, dass die Bereitschaft nicht nachlassen wird.“

Dass die Zahlen in den vergangenen drei Wochen gestiegen seien, habe vor allem mit der britischen Mutation des Coronavirus zu tun, so der Landrat: „Wir machen uns mit dieser Entscheidung nicht beliebt, das ist aber auch nicht entscheidend. Es geht darum, verantwortungsvoll zu sein. Und nicht darum, die Leute zufriedenzustellen.“

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Das gilt ab sofort im Kreis

Der Einzelhandel muss ab diesem Montag zurück zu Click&Collect. Ein Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) ist nicht mehr gestattet. Auch körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios und Massage) sind nach Angaben des Kreises wieder unzulässig. Zudem müssen auch Museen wieder schließen.

Nur Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken und alle Geschäfte, die bisher ohne negatives Testergebnis betreten werden durften, bleiben geöffnet. Die Freiluft-Tierparks in Kommern und Hellenthal bleiben geöffnet, da sie keine geschlossenen Räume haben. Ob das aber auch noch der Fall sein wird, sollte eine bundesweite Notbremse in Kraft treten, kann der Kreis derzeit nicht beantworten.

Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.

Eine Ausgangssperre, wie beispielsweise in Köln, gibt es im Kreis Euskirchen nicht.

Sport und Schulen

Die Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW sieht nach Angaben des Kreises für den Schulbesuch einen Grenzwert in der kreisweiten Inzidenz von 200 vor. Eine Aussetzung des Präsenzunterrichts sei derzeit nicht durchsetzbar, da der kreisweite Inzidenzwert deutlich unter 200 liege, so Ramers, der diesbezüglich auch Kontakt zu den Bürgermeistern hatte: „Das wir kreisweit agieren, ist einstimmiger Wille. Auch, weil wir Pendlerbewegungen aus und in die einzelnen Kommunen haben.“

Eine Differenzierung nach Kommune oder Alter der Kinder sei in der Landesbestimmung nicht vorgesehen. „Die Tests sind eine Herausforderung für alle Schüler und Schulleiter. Ich kann die Sorge vieler Eltern verstehen, aber das Land hat die 200er-Grenze gesetzt und daran müssen wir uns orientieren“, so Ramers. Der Sport im Freien ist laut Landesverordnung mit bis zu zehn Kindern bis zu 14 Jahren ohne ein negatives Testergebnis weiterhin möglich.

Inzidenz geht in Richtung 200

Der Corona-Inzidenzwert im Kreis Euskirchen liegt seit mehreren Wochen deutlich über dem Grenzwert von 100. Am Sonntag hatte das Landeszentrum Gesundheit einen Wert von 147 ermittelt, nach internen Berechnungen des Gesundheitsamtes lag der Wert sogar bei knapp 164.

Da der Reproduktionswert im Kreisgebiet auch konstant über 1 liegt (aktuell bei 1,18), ist nach Angaben des Kreis-Gesundheitsamtes mit einer weiteren Zunahme der Corona-Infektionen zu rechnen und tendenziell ein Anstieg der Inzidenz in Richtung 200 zu erwarten.

Eilantrag gegen Selbsttests

Eine Euskirchener Familie hat einen Eilantrag am Aachener Verwaltungsgericht gegen die neuen Selbsttests eingereicht. Nach Angaben der Eltern, die ihre Kinder in einer Grundschule im Euskirchener Stadtgebiet beschulen lassen, könnte bereits am Montag über den Antrag entschieden werden. Der Grund für den Eilantrag: die Substanz Natriumazid, die in der Pufferlösung der Selbsttests der Firma Siemens enthalten ist.

Die Euskirchener Familie sieht durch die Substanz die Gesundheit ihrer, aber auch die aller anderen Kinder gefährdet. „Deutschland ist ein Land, das alles reguliert, in dem jedes medizinische Produkt x-fach getestet werden muss, Studien vorliegen müssen und in jeder Verpackung von Reinigungsmitteln und Arzneien ein Warnhinweis bezüglich Kinder vorhanden sein muss.

Jede chemische Substanz muss mit entsprechenden Warnhinweisen gekennzeichnet werden“, ärgert sich die Mutter. Dies alles treffe nicht auf diesen Test zu. Sie wolle deshalb ihre Kinder zunächst weiter zu Hause beschulen.

Das Angebot, die Kinder in einem Schnelltestzentrum testen zu lassen, wolle die Familie nicht in Anspruch nehmen. „Der Aufwand ist immens. Es haut auch zeitlich nicht immer hin, wenn beispielsweise montags Schule ist. Zudem haben wir mehrere Kinder. Und das lässt sich nicht so leicht umsetzten“, berichtet die Euskirchenerin. Die beste Lösung sei, dass die Landesregierung geeignete Test zur Verfügung stelle.

Impfen und Testzentren

Aktuell werden laut Kreis täglich rund 1000 Menschen im Impfzentrum in Marmagen geimpft. Hinzu kommen die Impfungen durch die Hausärzte. „Es geht also voran“, sagt Ramers: „Aber es mangelt immer noch an Impfstoff. Wir können nur das verimpfen, was uns durch das Land zur Verfügung gestellt wird.“

Sorge um die Testzentren macht sich der Landrat nicht: „Die Arbeitgeber testen verstärkt, Schulen kehren in den Wechselunterricht zurück und viele Menschen sichern sich mit einem Bürgertest ab, um mit einem guten Gefühl in einen Besuch zu gehen, der im Rahmen der Möglichkeiten machbar ist.“ Zudem komme man in ein paar Wochen hoffentlich wieder in die Situation, in der Tests eine wichtige Rolle bei weiteren Öffnungen spielten.

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