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Neue Zuschnitte1700 Gummersbacher müssen das Wahllokal wechseln

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Wahlzettel

Bei der kommenden Kommunalwahl gibt es in Gummersbach Änderungen der Wahlbezirke. (Symbolbild)

Gummersbach – Glücklich war mit dem Ergebnis niemand, aber unterm Strich muss der Gummersbacher Wahlausschuss Rechtssicherheit gewährleisten. Also beschloss er am Montag neue Zuschnitte der Wahlbezirke für die Kommunalwahl im September (bei einer Gegenstimme). In der Kreisstadt betrifft das rund 1700 Menschen.

Die Änderungen seien so gering wie möglich ausgefallen, sagte der 1. Beigeordnete Raoul Halding-Hoppenheit. Einige wenige Härtefälle ließen sich aber dennoch nicht vermeiden. So werden die Wähler aus Rebbelroth, die in der Eisenbahnstraße und Im Raukamp wohnen, nicht mehr im angestammten Wahllokal in der Mehrzweckhalle ihre Kreuzchen machen, sondern in die Gesamtschule nach Derschlag fahren müssen.

Einige von ihnen kommen auf dem Weg dorthin sogar an ihrem alten Wahllokal vorbei. So etwas könne man den Menschen kaum vermitteln, war sich der Ausschuss einig. Abwenden ließ sich diese Kuriosität aber nicht. Auch dem Ausschuss fiel keine gangbare Alternative ein, die Rechtssicherheit hätte gewähren können.

Halding-Hoppenheit: „Änderungen sind alternativlos“

In einigen Fällen führen die Neuerungen auch zu kürzeren Wegen zum Wahllokal. Halding-Hoppenheit und Ratsbüro-Leiter Jörg Robach, der die Wahlbezirke unter Zeitdruck so hatte ordnen müssen, dass sie dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes NRW vom 20. Dezember 2019 entsprechen, erläuterten die Hintergründe – und erklärten, dass im Falle einer Missachtung des Urteils die Wahlergebnisse möglicherweise anfechtbar wären. Das sei die Auffassung sämtlicher vorgesetzter Behörden.

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Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zielt auf eine Angleichung der Anzahl von Wahlberechtigten in allen Wahlbezirken. Abweichungen sind nur noch in geringem Umfang erlaubt. Halding-Hoppenheit: „Uns macht es auch keinen Spaß, Ihnen diese Änderungen vorzuschlagen, aber sie sind alternativlos.“