GummersbachStudentin deckt wegen vergessenen Passworts mutmaßlichen Missbrauch auf

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iPhone Symbolbild

Ein iPhone hat die Polizei auf die Spur des Tatverdächtigen geführt. (Symbolbild)

Köln/Gummersbach – Der Prozess gegen einen 38-jährigen Gummersbacher, der sich vor dem Kölner Landgericht wegen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs verantworten muss, ist am Mittwoch fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater zweier minderjähriger Töchter vor, eine Freundin seiner älteren Tochter missbraucht zu haben.

Bei diesem Fortsetzungstermin lag jetzt der Fokus auf den Aussagen zweier Mitarbeiterinnen der stationären Wohngruppe im Oberbergischen, in die das zur Tatzeit zehn Jahre alte Mädchen später gezogen war. Dort hatte es sich offenbart – allerdings nicht vorsätzlich, sondern wohl eher zufällig.

Gesperrtes iPhone bringt Ermittler auf die Spur des Tatverdächtigen

Konkret zu verdanken ist dieser Schritt einer Studentin der Sonderpädagogik, die seinerzeit als studentische Aushilfe in der Erziehungshilfe-Einrichtung tätig war. Sie berichtete vor dem Landgericht, dass sie in der Wohngruppe gearbeitet habe, in der auch das Mädchen wohnte.

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Die Zeugin beschrieb das Mädchen als eher still, schüchtern und zurückhaltend. „Sie hatte zu mir ein sehr gutes Verhältnis“, führte die Studentin aus. Vielleicht hatte sich das Kind auch deshalb mit einer Frage das Apple-Smartphone betreffend an die junge Mitarbeiterin gewandt. Weil das Mädchen die Zugangsdaten dafür vergessen hatte, wollten die beiden das Passwort zurücksetzen. Dafür sei die sogenannte Apple-ID gebraucht worden, erklärte die Studentin.

Die E-Mail-Adresse, die mit der ID des iPhones des Mädchens verknüpft war, habe die Studentin allerdings stutzig gemacht: Denn der Name in der Mail-Adresse war ihr nicht geläufig, er gehörte auch nicht zur Familie des Mädchens. Die Studentin hakte nach – und da sei die Zehnjährige plötzlich sehr einsilbig geworden.

Erst nach und nach habe sich herausgestellt, dass das Handy ein Geschenk des jetzt auf der Anklagebank sitzenden Gummersbachers gewesen sei. Der Mann habe das Handy auch mit dem Kind zusammen eingerichtet – und sie in dem Zusammenhang „angefasst“.

Zeugin: „Die Situation war ihr sehr, sehr unangenehm“

Die Studentin sagte aus, sie habe dann vorsichtig nachgefragt, was mit dem Wort „angefasst“ gemeint sei, habe aber nicht mehr erfahren – außer, dass das Kind zu dem Zeitpunkt bereits keinen Kontakt mehr zu dem Mann unterhalten habe. Weil dem Mädchen die Situation „sehr, sehr unangenehm war – sie hat dabei geweint“ und um die Privatsphäre des Kindes zu wahren, habe sie die Information im Haus weitergegeben. Über die Einrichtung seien dann das Jugendamt und schließlich die Polizei eingeschaltet worden.

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Ihr sei sofort klar gewesen, erinnerte sich die Studentin, dass sie die Äußerung habe ernst nehmen müssen, weil sie das Mädchen stets als sehr ehrlich kennengelernt habe.

Ob das Mädchen als aufmerksamkeitsheischend bekannt gewesen sei, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Das Gegenteil sei der Fall gewesen, antwortete die Studentin.

Der Prozess gegen den Gummersbacher wird fortgesetzt.

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