Bäume an der Bundesstraße 256 im FokusNabu kritisiert „Naturzerstörung“ in Reichshof

Lesezeit 2 Minuten
Entlang der Bundesstraße 256, dem Autobahnzubringer in Reichshof, wurden erneut viele Bäume gefällt.

Entlang der Bundesstraße 256, dem Autobahnzubringer in Reichshof, wurden erneut viele Bäume gefällt.

Reichshof – Der Naturschutzbund Oberberg hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landesbetrieb Straßenbau angestrengt. Erneut geht es um die Bäume entlang der Bundesstraße 256, dem Autobahnzubringer im Reichshof. Doch diesmal auf der anderen Straßenseite.

Klaus Jung hat bereits vor einem Jahr Alarm geschlagen. In einem Schreiben an den Landesbetrieb kritisierte der stellvertretende Vorsitzende des Morsbacher Nabu-Ortsvereins namens der Naturschutzverbände, die an der Bundesstraße vollzogene Maßnahme sei viel zu radikal ausgefallen. Die Erklärung des Landesbetriebs – die großflächigen Abholzungen seien notwendig für den Bau eines Wildschutzzaunes, zudem seien kranke Bäume entfernt worden – überzeugte ihn damals nicht.

Protestbrief an die Ministerin

Nun sind wieder zahlreiche Bäume geschlagen worden. Der Landesbetrieb habe an der B 256 erneut „eine sogenannte ,Gehölzpflege’ durchgeführt, die man aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes nur als Naturzerstörung und Negativbeitrag zum Klimawandel bezeichnen kann“, ärgert sich Jung. Darum hat er nun Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und sich im Namen der oberbergischen Naturschützer mit einem Schreiben an NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser gewandt. Jung mahnt: „Die gesetzlichen Voraussetzungen sind eigentlich gegeben, gleichwohl mangelt es an der Umsetzung.“

Alles zum Thema Naturschutzbund Deutschland

Nicht ohne Grund schreibt Jung direkt an die Ministerin, denn er geht davon aus, dass „diese naturschädigende Praxis“ landesweit üblich ist. Der Naturschützer ist sich sicher, dass derartige radikale Maßnahmen sowohl gegen Bestimmungen des NRW-Landschaftsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, der Richtlinien des Verkehrs- und Umweltministeriums von 2014, aber auch gegen die eigenen „10 Gebote“ des Landesbetriebs für die Gehölzpflege von 2011 verstoßen. Statt der gebotenen selektiven Durchforstung habe es einen großflächigen Kahlschlag gegeben. Jung spricht von „eindeutig gesetzwidrigem Verhalten“.

Landesbetrieb Straßenbau: Keine Stellungnahme

Der Landesbetrieb Straßenbau teilt auf eine Anfrage dieser Zeitung hin mit, dass er wegen des schwebenden Verfahrens der Dienstaufsichtsbeschwerde momentan keine Stellungnahme abgeben könne. Doch da auch in diesem Winter überall im Land und so auch im Kreis – etwa an der L 306 bei Müllenbach – Straßenbäume gefällt wurden, trifft der Landesbetrieb auf seiner Homepage Aussagen, die wohl auch in diesem Fall vorgebracht würden. Demnach habe die Verkehrssicherheit immer höchste Priorität. Mitunter könne die „Pflege“ des Gehölzes bedeuten, dass auch stärkere Bäume in größerer Zahl entfernt werden müssen, um potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Da das Fällen der Bäume an der B 256 nun nicht rückgängig gemacht werden könne, sollte wenigstens das Schlagholz im Wesentlichen unverändert auf den Flächen verbleiben, fordert Klaus Jung. So könne es als Unterschlupf für Kleintiere und Vögel dienen und als Lebensraum für Pilze und Insekten.

Rundschau abonnieren