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Bewerber, Briefwahl, FristenAlle Infos zur Kommunalwahl 2025 in Burscheid

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Rathaus Burscheid

Das Rathaus in Burscheid: Am 14. September wird sich zeigen, ob Dirk Runge weiter regieren darf oder ob es einen Wechsel an der Spitze der Lindenstadt gibt.

Am 14. September sind die Burscheider zur Wahl aufgerufen. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst. Hier gibt es am Wahlsonntag auch alle Ergebnisse.

Wer oder was wird gewählt?

In Burscheid wird der Bürgermeister oder Bürgermeisterin, der Stadtrat sowie der Landrat oder die Landrätin und der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises gewählt. Außerdem wird ein Integrationsrat gewählt.

Welche Bewerber stehen zur Wahl?

In Burscheid treten diese beiden Kandidaten zur Wahl für das Amt des Bürgermeisters an:

Für die Wahl zum Landrat beziehungsweise zur Landrätin stellen sich sechs Personen auf: Arne von Boetticher aus Leichlingen von der CDU, Jörg Wagner von den Grünen, Robert Winkels von der SPD, Alexander-Simon Engel von der FDP, Sebastian Weirauch von der AfD und Cornelia Swillus-Knöchel von den Linken.

Wer darf wählen gehen?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in Burscheid sind alle Deutschen und die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (das heißt, die Menschen in den übrigen 26 EU-Mitgliedsstaaten), die am Wahltag 16 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mindestens 16 Tage vor der Wahl ihren Wohnsitz in Burscheid haben. Sie dürfen zudem nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Den Integrationsrat darf wählen, wer nicht Deutscher oder nicht Deutsche ist und eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Asylbewerberinnen und -bewerber dürfen nicht wählen. Darüber hinaus müssen die Wahlberechtigten am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens 16 Tage vor der Wahl in Burscheid ihren Hauptwohnsitz haben.

Wo finde ich mein Wahllokal?

Unter www.wahlschein.de können alle Bürger und Bürgerinnen ihren Wahlraum suchen. Zudem findet man hier auch eine Liste mit den Wahllokalen, die barrierefrei sind.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme für die Wahl des neuen Stadtrats, des Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats per Brief abgeben. Die dafür erforderlichen Unterlagen können schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag angefordert werden. Das geht online über den Link auf der Startseite der städtischen Homepage www.burscheid.de, per E-Mail an wahlen@burscheid.de oder mit dem QR-Code, der auf jeder Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Der Code überträgt die erforderlichen persönlichen Daten automatisch auf die Seite für die Online-Beantragung. Lediglich eine abweichende Versandanschrift müsse man noch per Hand eingeben, so die Stadtverwaltung. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist innerhalb des Bundesgebietes portofrei.

Kann ich auch vorab persönlich wählen gehen?

Man kann auch im Rathaus direkt wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abholen. Dafür muss man seinen Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite befindlichen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mitbringen. Das Wahlamt ist montags von 8.15 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Dienstags und an Donnerstagen schließt das Amt nachmittags um 16 Uhr, freitags ist nur am Vormittag von 8.15 bis 12 Uhr geöffnet. Mittwochs ist das Wahlamt im Burscheider Rathaus geschlossen.

Alle Fragen rund um die Wahl werden im Amt für Bürgerangelegenheiten unter 02174/67 03 03 oder 67 01 35 beantwortet. Per E-Mail ist das Wahlamt unter wahlen@burscheid.de zu erreichen. Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, gibt es auf der städtischen Homepage unter www.burscheid.de. (red)