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14. SeptemberBurscheid verschickt Wahlbenachrichtigungen

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Wahlzettel für die Bürgermeisterwahl in Burscheid am 20. März 2022

So klein wird der Wahlzettel am 14. September nicht sein: Am 20. März 2022 hatten Burscheider nur Dirk Runge als Bürgermeister-Kandidat auf dem Zettel. Die Benachrichtigungen für die nächste Wahl gehen jetzt in die Post. 

Wer per Brief seine Stimme abgeben will, kann die Unterlagen ab sofort im Rathaus anfordern.

Diese Post ist wichtig: In den kommenden Tagen bis zum 24. August wird den rund 15.000 wahlberechtigten Burscheiderinnen und Burscheidern ihre Benachrichtigung für den 14. September zugeschickt. Auf den Briefen steht „Amtliche Wahlbenachrichtigung“, die Zustellung besorgt die Deutsche Post. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, „sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen“, heißt es im Rathaus.

Die Wählerverzeichnisse liegen zwischen Montag, 25. und Freitag, 29. August im Wahlbüro der Stadt Burscheid zur Einsichtnahme aus. Es befindet sich im Rathaus, Höhestraße 7 -9. 

So kann man Briefwahl beantragen

Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme für die Wahl des neuen Stadtrats, des Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats per Brief abgeben. Die dafür erforderlichen Unterlagen können schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag angefordert werden. Seit Dienstag, 5. August, geht das online über den Link auf der Startseite der städtischen Homepage www.burscheid.de, per E-Mail an wahlen@burscheid.de oder mit dem QR-Code, der auf jeder Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Der Code überträgt die erforderlichen persönlichen Daten automatisch auf die Seite für die Online-Beantragung. Lediglich eine abweichende Versandanschrift müsse man noch per Hand eingeben, so die Stadtverwaltung. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist innerhalb des Bundesgebietes portofrei.

Ab Montag, 18. August, kann man auch im Rathaus direkt wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abholen. Dafür muss man seinen Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite befindlichen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mitbringen. Wer Wahlunterlagen für jemand anders abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bei allen Anträgen sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift – eventuell auch die abweichende Versandadresse – anzugeben. Alle Anträge müssen von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschrieben sein.

Das Wahlamt ist montags von 8.15 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Dienstags und an Donnerstagen schließt das Amt nachmittags um 16 Uhr, freitags ist nur am Vormittag von 8.15 bis 12 Uhr geöffnet. Mittwochs ist das Wahlamt im Burscheider Rathaus geschlossen. 

Alle Fragen rund um die Wahl werden im Amt für Bürgerangelegenheiten unter 02174/67 03 03 oder 67 01 35 beantwortet. Per E-Mail ist das Wahlamt unter wahlen@burscheid.de zu erreichen. Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, gibt es auf der städtischen Homepage unter www.burscheid.de.