Die Bauern haben sich an Caroline Bosbach und Nyke Slawik gewandt.
EEG-NovelleLandwirte aus Leverkusen und Rhein-Berg kritisieren Vorhaben des Bundes

Die Kreisbauernschaft schreibt: „Aus Sicht der Landwirtschaft droht der Entwurf ausgerechnet jene Betriebe und ländlichen Regionen zu schwächen, die die Energiewende bislang mit Investitionen, Flächen und unternehmerischem Risiko vor Ort getragen haben.“
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Die Kreisbauernschaft Rhein-Berg, zu der auch Leverkusen gehört, kritisiert die Ende Juli vom Kabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Mit ihrer Sorge haben sich die Landwirte an die Bundestagsabgeordneten Caroline Bosbach (CDU) und Nyke Slawik (Grüne) gewandt. Die Kreisbauernschaft schreibt: „Aus Sicht der Landwirtschaft droht der Entwurf ausgerechnet jene Betriebe und ländlichen Regionen zu schwächen, die die Energiewende bislang mit Investitionen, Flächen und unternehmerischem Risiko vor Ort getragen haben.“
Kern der Novelle: Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll nicht mehr vor allem von staatlicher Förderung getragen werden, sondern „hin zu einem marktbasierten, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen fortentwickelt werden“, heißt es dazu von der Bundesregierung. Der Ausbau soll sich mehr am Markt und am tatsächlichen Bedarf im Stromnetz ausrichten.
Bisher galt für neue PV-Anlagen eine 20-jährige Einspeisgarantie. Das heißt, Betreiber kleinerer Anlagen können ihren überschüssigen Strom zu einem gesetzlich festgelegten Satz an den Netzbetreiber verkaufen. Das soll sich ab 2027 ändern: Künftig soll der Strom über einen Vermarkter direkt am Strommarkt verkauft werden. Die Erlöse sollen sich stärker an den Börsenpreisen orientieren. Nach Kritik an der sofortigen Streichung der Einspeisvergütung schärfte das Kabinett noch mal nach: Es gibt für Anlagen bis 25 Kilowattpeak noch eine Übergangszeit von 36 Monaten mit absinkenden Übergangszahlungen. Bestandsschutz gilt für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen wurden und werden: Sie behalten die zugesagte Förderung.
Unsere Betriebe stehen bereit, ihren Beitrag zu einer sicheren, bezahlbaren und erneuerbaren Energieversorgung zu leisten. Dafür brauchen sie aber verlässliche Investitionsbedingungen.
Weitere Änderungen: Kleine und mittlere Anlagen sollen noch höchstens 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz abgeben. Damit wolle man unter anderem den Einsatz von eigenen Speichern fördern. Für größere Anlagen soll es Differenzverträge geben, die sich an den Marktpreisen orientieren. Kurz gesagt: Wenn der Strompreis am Markt zu niedrig ist, springt der Staat bei einem Teil der Differenz ein. Wenn der Strompreis hoch ist, müssen Betreiber einen Teil ihrer Erlöse zurückzahlen. So will die Bundesregierung vermeiden, dass Betreiber hohe staatliche Vorteile erhalten, wenn der Preis ohnehin hoch ist. Gleichzeitig soll die Regelung Planungssicherheit bringen.
Bioenergie soll künftig Wind und Solar ergänzen. Denn Energie aus Gülle, Biomethan oder anderer Biomasse kann auch dann erzeugt werden, wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind weht, so die Idee der Bundesregierung. Das bedeutet, dass der Weg der Bioenergie weg vom Dauerbetrieb hin zur Erzeugung bei Bedarf führen soll.
Landwirte vermissen Planungssicherheit
Die Landwirte in Rhein-Berg und Leverkusen sehen in all dem aber keine Planungssicherheit. Peter Lautz, der Vorsitzende der Kreisbauernschaft, sagt dazu: „Unsere Betriebe stehen bereit, ihren Beitrag zu einer sicheren, bezahlbaren und erneuerbaren Energieversorgung zu leisten. Dafür brauchen sie aber verlässliche Investitionsbedingungen. Wer Biogas, Biomethan, Dach-PV und Windenergie politisch will, muss Planungssicherheit schaffen und darf bestehende Potenziale nicht durch zu enge Vorgaben ausbremsen.“
Besonders, was die Änderungen für Biogas und Bioenergie angeht, ist die Kritik deutlich. Die Bundesregierung dürfe Bioenergie „nicht kleinrechnen“, sagt Lautz. „Biogasanlagen können Strom und Wärme flexibel bereitstellen, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Gerade diese gesicherte Leistung brauchen wir im Energiesystem der Zukunft.“ Die Forderung der Bauern: Die Biomasse müsse mit einem Ausschreibungsvolumen von mindestens 2500 Megawatt im Jahr bis 2032 gesichert werden. Die Novelle des EEG sieht je 1000 Megawatt in den Jahren 2027 und 2028, 750 in 2029 und 2030 sowie 500 in 2031 und 2032 vor – also deutlich weniger. „Ausschreibung“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Staat die Mengen an Bioenergie festschreibt, Betreiber geben dafür Gebote ab, zu welchen Kosten sie den geforderten Strom erzeugen können. Die günstigsten Erzeuger erhalten den Zuschlag.
Kritik über die Landwirte auch am auslaufenden Fördersystem für Dach-Fotovoltaik-Anlagen und an den geplanten Eingriffen für Windenergieflächen, dazu Lautz: „Es kann nicht sein, dass der ländliche Raum die Standorte für die Energieversorgung der Verbraucher bereitstellt – allen voran für die Städte –, ohne dafür fair beteiligt zu werden.“ Die Bundesregierung will den Windausbau vor allem in Süddeutschland erleichtern.
Bundestag und Bundesrat müssen die EEG-Novelle noch beschließen, die EU-Kommission muss bestimmte Förderregelungen noch absegnen.