Der Kreis will 200.000 Euro in die Gefahrenabwehr für Hochwasser investieren, nachdem die Flutkatastrophe im Juli 2021 schockierende Defizite offenbart hatte.
HochwasserschutzRettungsboot für die Sülz fehlt – Rheinisch-Bergischer Kreis will investieren
Nach der Flutkatastrophe von Juni 2021 stellt der Rheinisch-Bergische Kreis auch in diesem Jahr 200.000 Euro zur Stärkung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zur Verfügung. Nach einem Beschluss des Ausschusses für Rettungswesen werden mit dem Geld ein „Gerätewagen Strömungsrettung“ mitsamt Beladung und ein Motorboot auf Trailer angeschafft. Außerdem werden vier Führerscheine der Klasse C1 finanziert.
Bereits für 2022 war die Beschaffung eines solchen Zusatzausrüstung für den Nordkreis beschlossen worden, wo eine „Schnelleinsatzgruppe Wasserrettung (SEG-WR)“ aufgestellt wird. Für den Südkreis soll eine weitere SEG etabliert werden, berichtete Dezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz im Ausschuss.
Südkreis braucht neues Material
Wie im Norden soll auch im Süden die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) die Gruppe aufbauen. Anders als im Norden, wo auf DLRG-Bestände zurückgegriffen werden kann, muss im Süden auch Material neu angeschafft werden. Die DLRG verpflichte sich, den neuen Gerätewagen mitsamt Ausstattung sowie Motorboot und Trailer zu „unterhalten, zu warten, zu beüben und im Ereignisfall einzusetzen“, heißt es in der Ausschussvorlage.
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„Hierzu stellt die DLRG RBK eine SEG Wasserrettung zur ausschließlichen Vorhaltung im Katastrophenschutz des Rheinisch-Bergischen Kreises im Südkreis auf.“ Im „Ausnahmefall“ könne die SEG Wasserrettung auf Anforderung auch im überörtlichen Einsatz verwendet werden. Die Entsendung erfolge grundsätzlich nach Freigabe durch den Kreisbrandmeister.
Der Kreis führt die Aufsicht über die Einsatzbereitschaft der SEG Wasserrettung. Hierzu soll zwischen Kreis und DLRG eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden.
Flut im Juli 2021 offenbarte Defizite
Im Ausschuss bekannten sich für die schwarz-grüne Koalition Dr. Kurt Molitor (CDU) und Dagmar Keller-Bartel (Grüne) zum Ausbau des Katastrophenschutzes. Bei der Sintflut in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 waren schockierende erschreckende Defizite auch in Rhein-Berg sichtbar geworden.
Vielerorts mussten Helfer und Retter improvisieren; so musste beispielsweise ein Polizeibeamter sein privates Boot aus dem rheinland-pfälzischen Altenkirchen holen und es auf der Sülz in Rösrath zu Wasser lassen, um dort Menschen vor den Wassermassen zu retten.
Anders als bei der Debatte über die Stellenmehrungen bei der Kreisverwaltung, wo die zwingende Notwendigkeit der geforderten neuen Stellen gleich bei mehreren Positionen hinterfragt wurde, honorierte der Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz die Bestrebungen der Kreisverwaltung, die offenkundigen Katastrophenschutz-Defizite in Sachen Wasserrettung abzubauen, mit der einstimmigen Zustimmung zu der Vorlage.
Stellenmehrung nach Starkregenkatastrophe
Mehr als 16 Stellenwünsche standen auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses: Im Amt für Feuerschutz und Rettungswesen will die Kreisverwaltung neuneinhalb neue Stellen schaffen, im Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung fünf, darunter vier für Tierärzte, und im Gesundheitsamt zwei Stellen. „Das Jahr 2021 stellte auch für unser Amt für Katastrophenschutz eine Zäsur dar“, begründete Dezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz die gewünschte Stellenmehrung im Blaulicht-Bereich.
Der Kreis habe sich mit einer Starkregenkatastrophe bisher nicht gekannten Ausmaßes konfrontiert gesehen. Die Neuaufstellung von Land und Bund in Sachen Katastrophenschutz habe im Anschluss seine Zeit gebraucht, „das Ergebnis sehen Sie jetzt auch in Bezug auf personelle Ertüchtigung in dieser Vorlage“. Skepsis gegenüber dieser Erklärung ließ Grünen-Gesundheitsexpertin Dagmar Keller-Bartel, selbst niedergelassene Ärztin, erkennen: „Es ist für uns schwierig, Ihnen zu folgen, da die Informationen nicht so transparent sichtbar sind.“
Einige zusätzliche Kennzahlen wären hilfreich gewesen. Wie es denn beispielsweise um die geforderte „Hygieneschulung“ bestellt sei – die habe es doch sicher schon vorher gegeben? Der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes, Dr. Florian Breuer, widersprach mit Hinweis auf das neue Notfallsanitätergesetz. Der vorhandene Hygieneplan stamme noch von Anfang der 2000er Jahre. Breuer: „Da ist Nachholbedarf.“ Beschlossen wurde im Ausschuss aber nichts; die Entscheidung, welche der 81 von der Kreisverwaltung am 23. November nachgeforderten zusätzlichen Stellen freigegeben werden und welche nicht, trifft Mitte März der Kreistag.