Ein Opfer erlitt eine Schädelfraktur. Dem Angeklagten droht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Prozess vor Landgericht Köln24-Jähriger wählte seine Opfer in Kerpen und Bergheim wahllos aus

Der Bahnhof Quadrath-Ichendorf war einer der Tatorte.
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Seine Hemmschwelle scheint niedrig zu sein, seine Bereitschaft, gewalttätig zu werden, dagegen ziemlich ausgeprägt: Wegen mehrerer Fälle teilweise gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung muss sich ein 24-Jähriger von Dienstag an vor der 14. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verantworten. Im Falle einer Verurteilung steht nach Angaben eines Gerichtssprechers die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum.
Innerhalb von rund zwei Wochen, zwischen Mitte August und Anfang September 2024, fiel der Mann in Bergheim und Kerpen wegen mehrerer Gewaltdelikte auf. Die Fälle ähneln sich: Es begann am Bahnhof Quadrath-Ichendorf. Dort soll er einem Mann geschlagen und einen Zeugen, der dies beobachtet hatte, mit einem Messer bedroht haben.
Kerpen: Eines seiner Opfer erlitt eine Schädelfraktur
Wenige Tage später soll er laut Anklage am Busbahnhof Kerpen-Horrem seinem Opfer gegen den Kopf getreten haben – ohne dass vorher etwas vorgefallen war. Der Mann fiel auf die Fahrbahn und schlug mit dem Kopf auf. Er wurde kurzzeitig bewusstlos und erlitt eine Schädelfraktur. Nur drei Tage darauf soll er einen Mann am Bahnhof Kerpen-Horrem geschlagen und getreten haben, als sich dieser erkundigt habe, weshalb der 24-Jährige ihn anschaue.
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Der vierte Vorfall ereignete sich ebenfalls in Kerpen: Auf der Straße soll er einen Mann von hinten am Hals gepackt, ihn zu Boden gerissen und sodann mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Anfang September schließlich hat er weitere Opfer scheinbar wahllos angegriffen – in einem Fall soll der 24-Jährige sein Opfer mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.
Das Landgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt. Ursprünglich sollte vor dem Amtsgericht Bergheim verhandelt werden. Nachdem ein psychiatrisches Gutachten des Angeklagten eingeholt worden war, wurde die Sache zuständigkeitshalber an das Landgericht Köln verwiesen.