Hürth/Frechen – Es sei sicher nicht alles sauber gelaufen, doch ein Betrug in diesem Umfang sei es nicht gewesen. Im Prozess um zwei Geschäftsführer einer Security-Firma aus Hürth und einen Subunternehmer hat Verteidiger Tobias Westkamp die Anklage der Staatsanwaltschaft in Frage gestellt und auf einen möglichen Rechenfehler hingewiesen. Die Vorwürfe der Ermittler basierten auf Schätzungen.
Zwar habe der Bundesgerichtshof es zuletzt für zulässig erklärt, dass Ermittler Steuerschäden hochrechneten. Allerdings nur, wenn es keine hinreichende Aktenlage gäbe. Im aktuellen Verfahren seien genügend Dokumente sichergestellt worden. „Bei der Menge an Unterlagen, die da sind – warum muss man dann schätzen?“, fragte Westkamp. Den Angeklagten wird vorgeworfen, einen Steuerschaden von rund 1,2 Millionen Euro verursacht zu haben.
Staatsanwaltschaft Willkür vorgeworfen
Ein Wert, den die Ermittler bereits nach unten korrigiert hatten. Zuerst habe man dem Mandanten und den Mitbeschuldigten sogar einen Schaden von vier Millionen Euro vorgeworfen. Westkamp warf der Kölner Staatsanwaltschaft vor, in gewisser Weise willkürlich gehandelt zu haben.
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Konkret sollen die Geschäftsführer, die sich in U-Haft befinden, etwa Scheinrechnungen des mitangeklagten Subunternehmers bezahlt und einen Großteil der Summe zurückerhalten haben. Aus der entstandenen schwarzen Kasse sollen dann Mitarbeiter am Fiskus vorbei bezahlt worden sein. Persönlich äußern wollten sich die Angeklagten im Kölner Landgericht zunächst nicht.Der Vorwurf steht im Raum, dass die Angeklagten zusätzliche Mitarbeiter bei der Essensausgabe in Flüchtlingsunterkünften abgerechnet haben. Ein Sicherheitsmann soll bei der Polizei ausgesagt haben, dass in den Heimen immer nur der feste Security-Stamm zum Einsatz gekommen sei.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Sabine Grobecker wollte sich der Zeuge daran aber nicht mehr erinnern. Zu einem Mitarbeiter der Stadt Frechen, den die Angeklagten bestochen haben sollen, um Aufträge zu erhalten, konnte der Zeuge nichts beitragen. Verteidiger Ulrich Sommer erklärte, sein Mandant wolle sich nicht äußern, da er den Eindruck habe, das Gericht wolle seine Sicht der Dinge gar nicht hören. Er habe sich in Haftprüfungsterminen bereits mehrfach erklärt. An seiner Situation habe das nichts geändert. Ein gestellter Befangenheitsantrag gegen die Kammer wurde jedoch abgelehnt.
Richterin beruhigt Kollegen
Die Verhandlung wurde teilweise hitzig geführt. Als ein Verteidiger einen Vorhalt eines beisitzenden Richters aus einer Polizeivernehmung rügte, blaffte der: „Ich weiß schon, wie ich das hier vortragen muss.“ Mit einem sanften Klaps auf die Schulter beruhigte die Vorsitzende Richterin ihren Kollegen. Denn, so stellte sich heraus: Die Rüge des Anwalts war berechtigt. Der Prozess wird fortgesetzt.

