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Kommunalwahl 2025So laufen die Stichwahlen im Rhein-Erft-Kreis

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Ein Mann sitzt hinter einer Wahlkabine.

Ein Mann sitzt hinter einer Wahlkabine.

In fünf Städten geht die Kommunalwahl in die Verlängerung, noch steht der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin nicht fest. Stichwahl auch für das Amt des Landrats.

Rund 380.000 Bürgerinnen und Bürger sind am Sonntag, 28. September, zur Stichwahl um das Amt des Landrats beziehungsweise der Landrätin aufgerufen. Zudem stehen in Brühl, Bergheim, Frechen, Pulheim und Kerpen Entscheidungen an, wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin wird. Seit Freitag sind im Rhein-Erft-Kreis in den zehn Rathäusern die Wahlbüros geöffnet.

Bedburg

Wer in Bedburg am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat mehrere Möglichkeiten, seine Stimme auf anderem Weg abzugeben. Im Rathaus haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Wahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten im Wahlbüro persönlich abzuholen und bei Bedarf auch direkt vor Ort die Unterlagen auszufüllen und abzugeben. Der Postweg entfällt somit vollständig. Mitgebracht werden sollten die Wahlbenachrichtigung oder ein Personalausweis oder Reisepass.

Die Briefwahl kann per E-Mail beantragt werden. Angegeben werden muss der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Anschrift. Für einen schriftlichen Antrag auf Briefwahl müssen Bürgerinnen und Bürger die Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und dem Wahlbüro zukommen lassen. Die Briefwahl kann auch direkt online beantragt werden.

Bergheim

Wer bereits für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese automatisch. Ansonsten können diese online, schriftlich durch Brief, Telefax oder per E-Mail beantragt werden, spätestens bis zum 26. September um 15 Uhr. Dabei müssen die Wählerinnen und Wähler Namen, Vornamen, Geburtsdatum und vollständige Adresse angeben. Auch eine auswärtige Adresse kann angegeben werden, etwa im Fall eines Urlaubs.

An der Stimmenauszählung werden nur die Wahlbriefe berücksichtigt, die am Wahltag, dem 28. September bis 16 Uhr bei der Kreisstadt Bergheim als Wahlbehörde eingehen.

Die vorzeitige Teilnahme an der Stichwahl, also die Briefwahl vor Ort, ist seit dem 18. September möglich. Der Antrag kann persönlich im Wahlbüro gestellt werden (Rathaus, 1. Etage, Raum 1.23). Dieses ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet, am Donnerstag zudem von 13.30 bis 17.45 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Zusätzlich kann am Samstag, 20. September, von 9 bis 12 Uhr im Raum 1.23 des Rathauses gewählt werden. Die Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl gilt auch für die Stichwahl, aber auch ohne Wahlbenachrichtigung kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gewählt werden.

Brühl

Wer per Briefwahl wählen möchte, erhält ab dem 18. September automatisch neue Wahlunterlagen, sofern beim ursprünglichen Briefwahlantrag oder im Rahmen der Direktwahl bereits Stichwahl-Dokumente mitbeantragt wurden. Wer dies nicht getan hat, aber per Briefwahl wählen möchte, muss einen neuen Antrag stellen. Das geht unter anderem über www.bruehl.de/briefwahlunterlagen.aspx.

Im Rahmen der Direktwahl kann im Briefwahlbüro gewählt werden, und zwar im Rathaus A, Uhlstraße 3, Raum A 013: Samstag, 20. September,  10-13 Uhr, Montag bis Mittwoch, 22. bis 24. September, 7.30-16,  Donnerstag, 25. September, 7.30-18, Freitag, 26. September, 7.30-15 (spätester Termin zur Beantragung Briefwahl).

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können am Wahlsonntag, 28. September, bis lediglich 16 Uhr in den Briefkasten Uhlstraße 3 eingeworfen werden.  

Informationen erteilt die Stadt Brühl unter: 02232 79-2820, 02232 79-2850, 02232 79-2811, 02232 79-2920, 02232 79-2891 und 02232 79-2881. E-Mails werden auch beantwortet.

Pulheim

Seit Donnerstag laufen auch in Pulheim die beiden Stichwahlen. Stimmen können im Wahlbüro des Rathauses in Raum 46 unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises abgegeben werden. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten – die sind unter www.pulheim.de abrufbar. Zusätzlich öffnet das Wahlbüro auch am Samstag, 20. September, von 9 bis 12 Uhr.

Neue Briefwahlanträge können dies online unter Briefwahlantrag | Stadt Pulheim oder per E-Mail an wahlen@pulheim.de noch bis spätestens 26. September, 15 Uhr, angefordert werden. Wegen der geringen Zeit bis zum Wahlsonntag empfehle sich eine zeitnahe Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Der rote Wahlbrief kann auch direkt in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden. Hilfe gibt es unter 02238-808-591.

Erftstadt

In Erftstadt ist das Briefwahlbüro in der 1. Etage des Liblarer Rathauses, Holzdamm 10, seit Freitag geöffnet. Wie die Stadt mitteilt, werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versendet. Wer bereits für die Wahl am 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält diese automatisch zeitnah auch für die Stichwahl. Die Wahllokale bleiben identisch.

Wer keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann laut Wahlleiter Jörg Breetzmann am 28. September entweder mit der ursprünglichen Wahlbenachrichtigung wählen, unter Vorlage eines gültigen Ausweises (wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist) im Wahllokal und vorab im Briefwahlbüro. Briefwahlunterlagen kann man postalisch an das Briefwahlbüro zurücksenden oder im Briefkasten am Rathaus einwerfen.

Das Briefwahlbüro ist von Montag bis Mittwoch, 22. bis 24. September, 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag, 25. September, bis 18 Uhr sowie am Freitag, 26. September, bis 15 Uhr geöffnet. Die Wahllokale sind am Sonntag, 28. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet, Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis 16 Uhr im Rathaus eingegangen sein oder persönlich abgegeben werden.

Frechen

In Frechen sind bereits 4.500 Briefwahlunterlagen verpackt und für den Versand fertig gemacht worden. Wer Briefwahl beantragt hat, solle bis Dienstag (23. September) auf die Zustellung warten, teilt die Stadt mit. Wer bis dahin nichts erhalten habe, könne sich an das Wahlbüro wenden.

Das Wahlbüro liegt an der Antoniterstraße gegenüber des Rathauses. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 13 Uhr, sowie montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist es donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen zur Stichwahl gibt es auf der Internetseite der Stadt Frechen.

Wesseling

Das Wahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des Neuen Rathauses und ist barrierefrei erreichbar. Dort kann ab Montag, 22. September, die Stimme zur Stichwahl der Landrätin / des Landrates abgegeben werden.  Öffnungszeiten: Montag, 7:30-12 und 14-16 Uhr, Dienstag 7.30-12 und 14-18, Mittwoch 7.30-12, Donnerstag 7.30-12 und 14-16, Freitag, 7.30- 12.30. 

Hürth

Das Wahlbüro im Hürther Rathaus ist seit Freitag (19. September) geöffnet. Es befindet sich im Rathaus, 2. Etage, Zimmer 211. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 7.30-16 Uhr, Donnerstag 7.30-18, Freitag, 7.30 bis 15.

Kerpen

Die Wahllokale für die Urnenwahl öffnen wie gewohnt um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Gewählt wird im gleichen Wahllokal wie am 14. September. Zur Legitimation am Wahltag reicht der Personalausweis aus. Eine Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich.

Wer bereits zur ersten Wahl Briefwahl beantragt und dabei die Option für die Stichwahl angekreuzt bzw. angewählt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugeschickt. Falls das nicht geschehen ist, muss die Briefwahl erneut beantragt werden – das ist online möglich. Fristende für die Beantragung ist Freitag, 26. September, 15 Uhr. Der Versand der Briefwahlunterlagen startet voraussichtlich ab dem 19. September.

Auch die Direktwahl ist möglich, voraussichtlich von Freitag, 19. September, bis Freitag, 26. September. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind von Montag bis Samstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Weitere Infos per E-Mail oder unter Tel.: 02237/58300.

Elsdorf

Das Wahlamt im Rathaus ist bis Freitag, 26. September, 15 Uhr, geöffnet. Bis dahin können Briefwahlunterlagen grundsätzlich noch beantragt werden. Vonseiten der Stadtverwaltung heißt es jedoch: „Bitte beachten Sie jedoch die vorigen Hinweise bezüglich der Bearbeitungs- und Zustelldauer. Stellen Sie Ihren Antrag also frühzeitig. Das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Briefwahlunterlagen liegt in Ihrer Verantwortung.“

Weitere Hinweise finden sich auf der Internetseite der Stadt Elsdorf.