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Urteil am Bonner Landgericht31-Jähriger gesteht Missbrauch an zwei Kindern – fünf Jahre Haft

Lesezeit 2 Minuten
Das Landgericht in Bonn.

Vor dem Bonner Landgericht legte der 31-Jährige ein Geständnis ab.

Achtmal hat ein Mann die acht- und zwölfjährigen Schwestern seiner Ehefrau in Much und Neunkirchen-Seelscheid missbraucht.

Der Missbrauch begann am Neujahrstag 2015: Der Täter folgte dem Opfer ins Badezimmer und vergewaltigte es dort. Das Besondere: Das Kind, damals acht Jahre alt, war die Schwester seiner Ehefrau und gerade zu Besuch.

Acht Fälle des Missbrauchs, sechs davon schwer, begangen zwischen 2015 und 2018, stellte die 8. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts fest, vor der sich der 1991 geborene Angeklagte verantworten musste. Es verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft und berücksichtigte dabei sein volles Geständnis sowie eine hohe Entschädigungssumme, die er zugesagt hat. „Das hat Ihnen zwei Jahre Haft erspart“, sagte Kammervorsitzender Volker Kunkel.

Missbrauch in Much: Eines der Mädchen vertraute sich Freundin an

Opfer war außer der Achtjährigen auch ihre zur Tatzeit zwölf Jahre alte Schwester; an beiden hat er sich in den Familienwohnungen in Much und dann in Neunkirchen-Seelscheid vergangen. Er habe besonders die Jüngere unter Druck gesetzt und einen Vertrauensbruch begangen, gegenüber den Kindern und auch gegenüber seiner Frau, so das Gericht. Die Ehe des Tiefbauers wurde 2018 geschieden. Er ist inzwischen wieder verlobt.

Der Missbrauch flog auf, nachdem sich eines der Mädchen 2019 einer Freundin anvertraut hatte. Die jüngste fühle sich heute schuldig, obwohl sie keine Schuld trage, so der Richter. Beide Kinder brauchen psychologische Unterstützung.

OLG Köln: Angeklagter darf bis zum Haftantritt auf freiem Fuß bleiben

Zur Verwunderung der Kammer hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Tag vor dem Urteil entschieden, dass der Angeklagte bis zum Haftantritt auf freiem Fuß bleiben darf, der Haftbefehl vom März 2022 wurde unter Auflagen aufgehoben. So ist es dem 32-Jährigen strikt verboten, Kontakt zu seiner früheren Familie aufzunehmen.

Rechtsanwältin Dagmar Schorn, die beide Nebenklägerinnen vor Gericht vertreten hatte, zeigte sich beunruhigt über den Beschluss: „Ich hoffe, das geht gut.“