UrteilHaftstrafen für Männer, die Kumpel in einem Wald in Eitorf umgebracht haben

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Der Eingang des Bonner Landgerichts mit seinen Säulen.

Vor dem Landgericht Bonn wurde der Fall neu aufgerollt.

Der Bundesgerichtshof hatte erste Urteile aufgehoben, der Fall des erschlagenen 46-Jährigen wurde jetzt neu verhandelt. 

Am 4. August 2020 meldete sich ein Mann unter der Notrufnummer 110 bei der Polizei in Siegburg und erzählte, er kenne denjenigen, der ein paar Tage vorher seinen Kumpel in Eitorf umgebracht habe. Woher er das denn wisse, fragte der Beamte der Leitstelle. Von einem, der dabei war, antwortete der Anrufer. Noch am gleichen Tag hatte die Bonner Mordkommission nicht nur den Tippgeber identifiziert, sondern auch einen der mutmaßlichen Täter.

Gestern, mehr als drei Jahre nach dem Verbrechen in einem Waldstück bei Merten, wurden ein heute 23-Jähriger und ein zehn Jahre älterer Mitangeklagter von der 2. Jugendkammer des Bonner Landgerichts zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 33-Jährige muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis, der Jüngere erhielt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sechs Jahre Jugendstrafe. Er war zur Tatzeit noch Heranwachsender.

Täter und Opfer campierten in einem Waldstück nahe dem Bahnhof Eitorf-Merten

Die Richter änderten damit eine Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts vom März 2021 ab, die den Älteren freigesprochen und den 23-Jährigen zu der gleichen Strafe sowie Einweisung in eine Entzugsklinik verurteilt hatte. Der Bundesgerichtshof jedoch hob beide Urteile wegen „unzureichender Beweisführung“ auf.

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Die drei Männer, alle aus dem Drogenmilieu, campierten im Sommer 2020 in einem Waldstück, 150 bis 200 Meter vom Bahnhof Merten entfernt. Die späteren Angeklagten kannten sich schon länger, der 46-Jährige, das spätere Opfer, war neu dazu gestoßen. Er galt als „freundlicher und hilfsbereiter Geselle“, dennoch kam es Ende Juli zum Streit mit ihm, die beiden anderen warfen ihm vor, ihre Schuhe angekokelt zu haben.

Staatsanwaltschaft hatte sieben und neun Jahre Haft gefordert; die Verteidiger auf Freispruch plädiert

Der 46-Jährige scherte sich wenig um die Vorwürfe, fuhr wie jeden Tag nach Bonn, um sich bei einem Arzt ein Substitutionsmittel geben zu lassen. Danach trafen sich die Camper, als habe es nie Zoff gegeben, am Kaiserplatzbrunnen unweit des Hauptbahnhofs, leerten gemeinsam eine 1,5-Liter-Flasche Kräuterschnaps und kehrten am Abend zum Lagerplatz zurück.

Dort kriegten sich die Männer erneut in die Haare – „Wir wissen nicht, warum“, sagte Vorsitzender Richter Wolfgang Schmitz-Justen -, der 46-Jährige floh nach Erkenntnissen des Gerichts in Richtung Bahnhof Merten, die beiden Kumpane hinterher, der Ältere mit einem einen Meter langen Ast, der andere mit einer Schaufel bewaffnet. 300 Meter vor der Wohnsiedlung hatten sie den Fliehenden eingeholt, der 33-Jährige, ist sich die Kammer sicher, schlug ihm mit dem Knüppel so heftig auf den Kopf, dass der Stock zerbrach.  

Das Opfer erlitt einen Schädelbasisbruch, kam noch kurz wieder hoch und wurde dann von den Spatenhieben des anderen getroffen. Danach soll der Jüngere ihm noch einen Ledergürtel um den Hals gelegt haben, doch da lebte der 46-Jährige bereits nicht mehr. Beide Angeklagte, so das Gericht, hätten den Tod des Zechkumpans billigend in Kauf genommen. Sie hatten sich im Laufe des Prozesses gegenseitig belastet. Die Leiche wurde zurück in den Wald geschleppt, in einen Bachlauf gelegt und mit Benzin übergossen.

Mit dem Urteil blieb die Kammer unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben beziehungsweise neun Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Beobachter gehen davon aus, dass sie Rechtsmittel einlegen werden.

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