Die Anwohner sind vehement gegen eine Erweiterung des Steinbruchs im Ortsteil Imhausen.
Schutzwall und BaustraßeIm Windecker Steinbruch darf gebaggert werden

Mit Sorge beobachten die Anwohner in Imhausen die Entwicklungen im nahen Steinbruch. Nun hat die Kreisverwaltung einen vorzeitigen Beginn von Erdarbeiten genehmigt.
Copyright: Klaus Heuschötter
Im Steinbruch Imhausen kann die Basalt AG mit dem Bau eines Immissions- und Sichtschutzwalls sowie der dafür erforderlichen Baustraße beginnen, die in Zukunft als Umfahrung der nördlichen Abbaufläche dienen soll. Dies soll laut Mitteilung der Kreisverwaltung den Abbau von Grauwacke innerhalb der genehmigten Grenzen ermöglichen.
Zulassung aus Siegburg kam im Februar
Die Untere Immissionsschutzbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz habe dafür Ende Februar die Zulassung des vorzeitigen Beginns für Erdarbeiten erteilt. Außerdem gab es aus dem Kreishaus grünes Licht für vorzeitige Maßnahmen zum Bau eines zusätzlichen Absetzbeckens auf dem Betriebsgelände. Es soll die Abwasserbehandlung und die Entwässerung des Steinbruchs verbessern.
Im nahen Dorf Imhausen dürften die Investitionen mit Sorge betrachtet werden. Wie berichtet, stemmen sich die Einwohner vehement gegen eine Erweiterung des Steinbruchs. Die Basalt AG will die Abbaufläche in Richtung der Ortschaft ausdehnen und zudem die Betriebszeit bis Ende des Jahres 2041 verlängern. Der Antrag auf Genehmigung ist nach wie beim Rhein-Sieg-Kreis in Bearbeitung.
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Anwohner in Windeck werden am Verfahren beteiligt
Zuletzt konnten die Imhausener insofern einen Erfolg verbuchen, als dass der Kreis nun doch ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten musste. So werden auch die Bürger gehört. „Diese Beteiligung wird voraussichtlich noch im März gestartet“, teilt die Kreisverwaltung mit.
Dazu erfolge eine gesonderte Information. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sehe hingegen keine Bürgerbeteiligung bei dem jetzt gestatteten vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Wall, die Baustraße und das Absetzbecken vor. Zugleich betont der Kreis, dass die Basalt AG sich verpflichtet habe, alle Schäden zu beheben und den früheren Zustand des Geländes außerhalb der bislang genehmigten Abbaufläche wiederherzustellen, falls die Erweiterung und die Betriebszeitverlängerung nicht genehmigt würden.