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Bußgeld weiter möglichVerkehrsunternehmen in Rhein-Sieg über Fahren ohne Ticket

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Ein Linienbus fährt durch Siegburg, auf dem Weg zum Busbahnhof.

Nach dem Bundesjustizministerium könnte Schwarzfahren im ÖPNV bald keine Straftat mehr sein. (Symbolbild)

Die Bundesjustizministerin schlägt vor, das Schwarzfahren von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Was sagen Verkehrsunternehmen?

Wer im öffentlichen Nahverkehr in Bus und Bahn ohne Ticket unterwegs ist, macht sich strafbar – und wer erwischt wird und die Geldstrafe nicht zahlen kann, landet unter Umständen auch im Gefängnis.

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich dafür aus, dieses sogenannte Schwarzfahren (offiziell der Straftatbestand „Erschleichen von Leistungen“) strafrechtlich neu zu bewerten. Sie stellt angesichts überlasteter Gerichte mit Verfahren, die viele Ressourcen binden würden sowie überlasteter Gefängnisse die aktuelle Praxis infrage: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“ Sie könne sich deshalb vorstellen, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Dann würde es als Ordnungswidrigkeit geahndet, nicht als Straftat.

Unsere Redaktion hat bei Verkehrsunternehmen in der Region nachgefragt, wie sie den Vorstoß der Bundesregierung zum Schwarzfahren bewerten, wie viele Personen beim Schwarzfahren erwischt werden und wieviel Schaden dadurch entsteht. 

Was sagen Verkehrsunternehmen zum Vorstoß des Bundes?

Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG), die den Busverkehr im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis betreibt, ermittelt insgesamt eine Schwarzfahrerquote von zwei bis fünf Prozent, die bei Regenwetter allerdings meist höher, bei Fahrradwetter meist niedriger ausfalle. Der finanzielle Schaden bewege sich ebenfalls auf niedrigem Niveau, erklärte ein Sprecher der RSVG auf Anfrage.

Den Vorstoß der Bundesjustizministerin sieht die RSVG kritisch: „Wir stellen Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung nur im Zusammenhang mit weiteren Straftaten wie Betrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung oder dergleichen bei Wiederholungstätern“, so der Sprecher. „Die Zahl ist so gering, dass eine wesentliche Entlastung der Justiz weder erreichbar noch notwendig erscheint.“ 

Damit wäre die Entrichtung von Fahrgeld quasi freiwillig. Das würde nach unserer Einschätzung einen Millionenschaden verursachen.
RSVG-Sprecher Jan Peter Fischer

Besonders betont die RSVG allerdings, dass Schwarzfahren als Straftatbestand sichere, dass die Adressen der betreffenden Personen ermittelt werden dürften. „Ohne den Straftatbestand der Beförderungserschleichung bestünde keine Verpflichtung zur Angabe persönlicher Daten. Damit wäre die Entrichtung von Fahrgeld quasi freiwillig, da keine Handhabe beim Schwarzfahren bestünde. Das würde nach unserer Einschätzung einen Millionenschaden verursachen.“

Etwas anders ist die Perspektive der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), die im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis für ÖPNV mit Bussen verantwortlich zeichnet. „Grundsätzlich beobachten wir die Überlegungen rund um eine Gesetzesänderung neutral, da sie an der Möglichkeit der Verhängung eines Bußgelds nichts verändert“, erklärt Pressesprecher Jan Peter Fischer.

VDV schätzt jährlichen Verlust der Verkehrsunternehmen in Deutschland auf bis zu 300 Millionen Euro

Dennoch sei das Fahren ohne gültiges Ticket weiterhin ein Problem im öffentlichen Nahverkehr, so Fischer. In allen Einsatzgebieten der RVK (linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Euskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis) seien 2025 insgesamt etwas mehr als 1000 Verstöße durch das Servicepersonal festgehalten worden, 2024 seien es 1900 gewesen. Im Schnitt würden pro Jahr bis zu fünf Strafanzeigen erstattet.

Weil die reinen Fahrscheinkontrollen der 13 Beschäftigten in den Serviceteams nur einen Teil der Aufgaben ausmachten, sei eine Bezifferung solcher Einsätze schwierig, ebenso sei eine Schätzung der Einnahmeausfälle infolge von Schwarzfahrten nur „eingeschränkt aussagekräftig“, teilt Fischer mit.

Bonn: SWB Bus und Bahn verzichtet auf Strafanzeigen bei Schwarzfahrten

Das Bonner ÖPNV-Unternehmen Stadtwerke Bonn Bus und Bahn (SWB Bus und Bahn) beziffert den Schaden durch Fahrten ohne gültiges Ticket sowie durch die Kosten für das Ahnden der Fälle über die Jahre auf einen Millionenbetrag. „Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schätzt, dass den Unternehmen ein Schaden von 250 bis 300 Millionen Euro jährlich entsteht“, betont SWB-Sprecher Maximilian Mühlens. Bei den Kontrollen im Verkehrsgebiet der SWB Bus und Bahn handele es sich um Stichproben.

„Die Zahlen kontrollierter Personen ohne Fahrschein lassen vermuten, dass die Dunkelziffer höher liegt.“ So seien 2025 2432 Fälle von Fahrten ohne Ticket aufgezeichnet worden, 2024 5598. Im ersten Halbjahr seien 1093 Strafanträge wegen Schwarzfahrens gestellt worden, so Mühlens. Für die Zeit danach gibt es für das Bonner Gebiet keine Zahlen über Strafanzeigen mehr, weil der Stadtrat beschlossen hatte, bei SWB Bus und Bahn „auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Ticket zu verzichten“. „Die übrigen in Bonn fahrenden ÖPNV-Unternehmen dürfen nach wie vor Strafanträge stellen und tun dies auch“, erklärt Mühlens.

Die SWB Bus und Bahn praktizierten also seit Mitte Februar 2025 bereits, was der Vorstoß der Ministerin zum Ziel habe. Kontrollen fänden allerdings wie gewohnt statt. „Wichtig ist für uns, dass wir weiterhin das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro erheben können, denn jedes nicht bezahlte Ticket stellt einen Verlust dar.“