Der Mann hatte in Sankt Augustin an einer Haustür geklingelt und unvermittelt auf die Bewohnerin eingeprügelt.
„An Gruseligkeit kaum zu überbieten“Angreifer mit Besenstiel in Sankt Augustin wird eingewiesen

Ein Polizist hält Handschellen vor einem Einsatzfahrzeug hoch.
Copyright: Marcus Brandt/dpa
Ein 41-jähriger Syrer, der eine Frau in ihrem Haus in Sankt Augustin- Menden mit einem Besenstiel angegriffen und verletzt hatte, ist am Donnerstag von einer Strafkammer des Bonner Landgerichts dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden.
Der Mann könne für die Tat nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil er sie in schuldunfähigem Zustand begangen habe, so das Gericht. Eine Sachverständige war zu der Überzeugung gekommen, dass der Beschuldigte an einer halluzinatorischen Schizophrenie leide. Die Erkrankung könne durch Medikamente zwar gedämpft werden, aber immer wieder ausbrechen. Der Kranke höre Stimmen, die ihm etwas auftrügen, und dann müsse er handeln.
Angriff in Sankt Augustin: Mit dem Holzstock auf Kopf und Arme geschlagen
Der zuletzt in Hennef wohnende Syrer hatte am ersten Verhandlungstag berichtet, er sei in einem Friseurgeschäft von einer Frau „verwünscht“ worden. Er habe „Lähmungen“ und „Krebs“ bekommen, „Tausende von Teufeln“ seien in ihm gewesen. Gott habe ihm daraufhin einen Engel gesandt, der ihm befohlen habe, zu der Adresse in Menden zu fahren und die Frau zu töten, dann sei er frei und gesund.
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Am Morgen des 29. November 2024 ließ er sich von einem Taxi zum Haus der 43-Jährigen bringen, die er noch nie zuvor gesehen hatte. Er klingelte gegen 9 Uhr und rammte der Frau, als sie öffnete, sofort einen Besenstiel mit Metallspitze in den Bauch. Sie fiel rückwärts zu Boden, daraufhin schlug er sie mit dem Holzstock auf Kopf und Arme. Als ihr Hund den Mann kurz ablenkte, machte sie eine schnelle Rolle vorwärts nach draußen und rannte davon. Zwei Nachbarn gelang es, den Syrer in Schach zu halten, bis die Polizei kam. „Ich muss sie töten, ich muss sie töten“, sagte er den Beamten; sie fanden in seiner Jacke zwei verpackte Messer, die er kurz zuvor in einem Supermarkt gekauft hatte.
Der psychisch kranke Mann hatte sich selber kochendes Wasser über die Beine geschüttet
Die gesamte Szene, sagte Klaus Reinhoff, der Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer, sei „an Gruseligkeit kaum zu überbieten“, doch der Beschuldigte könne nicht belangt werden, weil ihm die Einsichtsfähigkeit gefehlt habe. Der Richter: „In ihm schlummert eine Krankheit. Keiner von uns möchte derjenige sein, den es trifft, wenn sie wieder ausbricht.“
Der Fall hatte im Januar dieses Jahres Aufsehen erregt, weil der als psychisch krank bekannte Asylbewerber nach drei Wochen auf eigenen Wunsch aus der Psychiatrie entlassen worden war. Etwa 14 Tage später fanden ihn Polizisten schwer verletzt in der Badewanne seiner Wohnung: Er hatte sich kochend heißes Wasser über die Beine geschüttet, weil er meinte, so den „Krebs“ loswerden zu können.
Daraufhin ordnete ein Bonner Amtsrichter die vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Sie ist durch das Urteil des Bonner Landgerichts in eine dauerhafte umgewandelt worden.