Im Prozess am Bonner Landgerichts stritt der Angeklagte zunächst alles ab – erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme legte er ein Geständnis ab.
Prozess am LandgerichtBundespolizist (31) vergewaltigt Kollegin (24) in Siegburger Wohnung

Am Landgericht Bonn legt der 31-Jährige ein Geständnis ab. (Symbolbild)
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Das Geständnis kam spät, aber es kam: Lange hatte ein ehemaliger Bundespolizist im Prozess vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts abgestritten, eine Kollegin vergewaltigt zu haben. Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme legte er dann aber doch noch ein Geständnis ab.
Am Abend des 11. Juli 2022 hatte ein Polizeibeamter (31) eine junge Frau (24) auf einen Drink zu sich eingeladen. Beide arbeiteten zu der Zeit bei der Bundespolizei auf dem Flughafen Frankfurt, er lebte in Siegburg, sie in einer anderen Stadt im Rhein-Sieg-Kreis, und beide pendelten zwischen ihren Wohnorten und dem Dienstsitz.
24-Jährige ließ sich am Tag nach der Tat ein Hämatom attestieren
Sie plauderten, tranken etwas, dann versuchte er, sich dem Gast zu nähern, die Frau wehrte ihn ab, ging ins Badezimmer, richtete ihre Kleidung, und als sie ins Wohnzimmer zurückkehrte, wurde er zudringlicher, vergewaltigte sie und verletzte sie dabei auch. Die 24-Jährige packte darauf ihre Sachen und rannte aus der Wohnung. Da sie nicht allein nach Hause wollte, rief sie einen Bekannten an, bei dem sie in ihrer Not übernachten konnte.
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Am nächsten Tag erstattete sie Anzeige und ließ sich von ihrem Hausarzt ein Hämatom attestieren, dass sie bei dem Angriff erlitten hatte. Der tatverdächtige Beamte wurde sofort suspendiert.
Gericht verurteilt Bundespolizist wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung
Im Prozess vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts stritt der Angeklagte zunächst alles ab; erst kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme legte er ein Geständnis ab. Dabei bot er dem Opfer ein Schmerzensgeld von 8000 Euro an und bat um Entschuldigung. Die Frau akzeptierte.
Die Kammer verurteilte den Polizisten am Mittwoch wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Durch das Urteil verliert er seinen Job bei der Polizei, den Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche; der Arbeitslose ist mittlerweile aus Siegburg weggezogen. Das Gericht hielt die Aussage der Frau für glaubwürdig; sie ist in therapeutischer Behandlung.