Die Eltern fordern 85.000 Euro Hinterbliebenengeld und wollen, dass die Gleisanlagen gesichert werden.
StromschlagEltern des getöteten 14-Jährigen aus Troisdorf verklagen Deutsche Bahn

Am Troisdorfer Bahnhof starb vor vier Jahren ein 14-jähriger Schüler. Die Eltern haben die Bahn auf Hinterbliebengeld verklagt
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Vier Jahre ist es her, dass der 14-jährige Schüler Maximilian auf dem Troisdorfer Güterbahnhof auf einen Kesselwagen geklettert war, um ein Selfie zu machen. Ohne dass er an die Oberleitung gekommen wäre oder einen Mast berührt hätte, war er auf dem Waggon tödlich von Strom getroffen worden.
Ein nicht sichtbarer Lichtbogen war in seinen Körper gefahren: ein Schlag von 15.000 Volt; 65-mal stärker als der Strom aus einer Steckdose. Ein Freund Maximilians stand unterhalb des Waggons: Er musste mitansehen, wie sein Freund von dem Schlag getroffen wurde – und sofort tot war. Das war am 29. August 2021.
Troisdorf: Eltern verklagen Deutsche Bahn auf 85.000 Euro Hinterbliebenengeld
Maximilians Eltern haben jetzt die Deutsche Bahn vor dem Bonner Landgericht auf ein sogenanntes Hinterbliebenengeld von rund 85.000 Euro verklagt. Das bestätigte Gerichtssprecherin Gerlind Keller auf Anfrage. Die Kläger werfen der Bahn vor, die Verkehrssicherungspflicht gravierend verletzt zu haben, und fordern, dass die lebensgefährlichen Gelände abgesichert werden, dass sie nicht frei zugänglich sind, weil sie sonst – trotz Kletterverbot – zum Abenteuerspielplatz für Jugendliche würden. Immerhin kämen Schulkinder täglich an den Bahngleisen vorbei, oft ohne auch nur die „unsichtbare Gefahr“ zu ahnen. Eine Gefahr, die man bekanntlich „nicht sieht, hört oder riecht“.
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Immerhin haben in den vergangenen Jahren auf dem Troisdorfer Gelände bereits drei junge Menschen ihr Leben verloren. Drei Monate vor Maximilian wurde am 2. Juli 2021 ein 13-Jähriger tödlich getroffen; drei Jahre zuvor ein 18-Jähriger.
Banner wurde erst nach tödlichem Unfall angebracht
Ein Banner, das auf die tödliche Gefahr hinwies, wurde erst nach dem Tod des 14-jährigen Maximilian angebracht. Die DB verschloss auch das stillgelegte Gebäude mit Platten und entfernte eine Treppe. Im November 2022 wurde die alte Lagerhalle schließlich abgebrochen. Das war auch eine Forderung der Eltern gewesen.

Die alte Lagerhalle wurde abgebrochen. (Archivbild)
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Die 10. Zivilkammer des Bonner Landgerichts hatte in einem ersten Gütetermin den klagenden Eltern einen Vergleich vorgeschlagen: 21.000 Euro sollte ihnen die verklagte Bahn zahlen. Aber die Eltern lehnten ab: Sie seien nicht primär an einer finanziellen Entschädigung interessiert, erklärten sie gegenüber einem Reporter des WDR. Sie kämpften vor allem für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an den Bahngleisen.
Daraufhin hat die Kammer einen Beweisbeschluss erlassen, wie Gerichtssprecherin Keller bestätigte. Damit werden die Parteien aufgefordert, be- oder entlastende Beweise in das Verfahren einzubringen, damit der Fall weiter aufgeklärt werden kann.
Gleichgültig wie der Rechtsstreit ausgeht, für Maximilians Eltern ist heute schon klar: Die Summe, die sie als Entschädigung für ihren gestorbenen Sohn erstreiten könnten, wollen sie in eine zweckgebundene Stiftung einzahlen, mit dem Ziel, dass lebensgefährliche Bahngelände grundsätzlich sicherer gemacht werden. Nicht nur in Troisdorf.
Der Prozess soll im Herbst fortgesetzt werden.