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Missbrauch in der KirchePriester blieb trotz Verurteilungen und Haftstrafe im Amt

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Symbolbild

Köln/Münster/Essen – Der Fall macht fassungslos: Ein Geistlicher des Erzbistums Köln hat trotz zweier rechtskräftiger Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs noch über Jahrzehnte weiter als Priester in mehreren Bistümern arbeiten dürfen, das ergaben Nachforschungen im Erzbistum Köln und den Bistümern Münster und Essen.

Der heute 85-Jährige , der auch mehr als 20 Jahre in Köln Seelsorger war, sei erst seit Mitte 2015 nicht mehr in der Seelsorge tätig, teilte das Erzbistum Köln am Dienstag mit. Nun soll der Fall extern aufgearbeitet und im Anschluss die Namen der Verantwortlichen öffentlich gemacht werden. Zugleich appellierte das Generalvikariat an mögliche weitere Opfer sich bei den beauftragten externen Ansprechpartnern (siehe Infokasten) zu melden.

3677 minderjährige Missbrauchsopfer seit 1946

1972 war der damals 38-jährige Priester wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er nach Angaben des Kölner Erzbistums auch abgesessen habe. Zu dem Zeitpunkt hatte der Priester als Pfarrer in St. Peter in Essen-Kettwig gewirkt. Wessen sich der Mann genau schuldig gemacht hatte, wer die Opfer waren und wie das Strafmaß genau lautete, konnte am Dienstag auf Nachfrage der Rundschau Christoph Heckeley, der Pressesprecher des Generalvikariats, nicht sagen.

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Sehr lange kann der Geistliche aber nicht hinter Gittern gewesen sein. Schon 1973 kam er als Aushilfe in die Pfarrei St. Bernhard in Bocholt, es folgten vier weitere Stationen, ehe er 1988 nach Angaben des Kölner Erzbistums wieder wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen vor Gericht stand, aber diesmal mit einer Bewährungsstrafe davonkam. Auch im zweiten Fall kann das Erzbistum nicht sagen, was dem Mann konkret vorgeworfen wurde und wie hoch das Urteil ausfiel.

Untersuchung vom Bistum Münster ins Rollen gebracht

Fest steht, dass er im Anschluss als Altenheimseelsorger des Clarenbachwerks nach Köln versetzt wurde, wo er bis 2002 blieb. In Köln war er bereits von Februar 1960 bis Februar 1970 Kaplan gewesen, zuerst in Heilig Kreuz in Weidenpesch und dann in St. Josef in Porz. Letzte Station seiner Priesterlaufbahn war St. Josef in Bochum-Wattenscheid.

Hier war der Priester eingesetzt

Der wegen Missbrauchs verurteilte Priester war in den drei Bistümern Köln, Münster und Essen an folgenden Orten und in folgenden Funktionen im Einsatz gewesen:

12.02.1960 - 01.01.1964 Kaplan in Heilig Kreuz, Köln-Weidenpesch02.01.1964 - 12.02.1970 Kaplan in St. Josef, Köln Porz13.02.1970 - 01.03.1972 Pfarrer in St. Peter, Essen-Kettwig1973 Aushilfe in Bocholt/Lowick, St. Bernhard1974 – 1978 Schulabteilung Generalvikariat Münster und ab 1975 mit Aushilfe in St. Margareta/Westerkappeln1978 - 1985 Pfarrverwalter in Petrus-Canisius, Recklinghausen1986 - 1988 Aushilfsseelsorger St.Bonifatius Moers-Asberg01.09.1989 - 31.03.2002 Altenheimseelsorger CBWK Clarenbachwerk Köln gGmbHJuni 2002 – Juli 2015 Ruhestandsgeistlicher in St. Josef, Bochum-Wattenscheid

Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, zeigte sich erschüttert darüber, dass der Priester trotz seiner Verurteilungen weiter in der Seelsorge bleiben konnte und forderte eine gründliche Aufarbeitung des Falls. 

Ins Rollen gebracht hatte die Untersuchung ein Schreiben, das Peter Frings, der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, im Mai 2019 erhalten hatte. Das Erzbistum Köln hatte daraufhin der Rechtsanwaltskanzlei in München, die seit Anfang 2019 alle Fälle von sexuellen Missbrauch des Erzbistums untersucht, auch das Aktenmaterial der anderen Bistümer für diesen Fall zur Verfügung gestellt. Die Kanzlei soll prüfen, wer von den Verantwortlichen der betroffenen Bistümer worüber informiert war und wer welche Entscheidungen getroffen hat. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr veröffentlicht werden.

Betroffene sollen sich bei externer Ansprechperson melden

Die Aufarbeitung des Falls, so betonte Vogt weiter, habe man deshalb bewusst in unabhängige Hände gegeben. „Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen haben ein Recht zu erfahren, wer in den Bistümern die Entscheidungen über einen weiteren seelsorglichen Einsatz zu verantworten hatte.

Die Verantwortlichen werden nach Abschluss der Untersuchungen namentlich genannt. Sie haben große Schuld auf sich geladen und den Täterschutz und das Ansehen der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt. Da wir nicht ausschließen können, dass es in allen drei Diözesen weitere Betroffene gibt, bitten wir darum, dass diese sich bei einer der beauftragten, externen Ansprechpersonen melden.“

Die katholische Kirche hatte im September 2018 eine Studie zu sexuellem Missbrauch vorgestellt. Demnach sollen zwischen 1946 und 2014 mindestens 1670 katholische Kleriker 3677 Minderjährige missbraucht haben. 

Keine Vorstellung, was Missbrauch für Schaden anrichte

Im Zusammenhang mit dem Missbrauchskandal in der katholischen Kirche hatte der ehemalige Hamburger Erzbischof Werner Thissen erst vor wenigen Tagen in einem Interview der Bistumszeitung „Kirche und Leben“ schwere Fehler in seiner Zeit als Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und später als Generalvikar in Münster von 1978 bis 1999 eingestanden.

„Diejenigen, die des Missbrauchs beschuldigt wurden, waren ja Priester, die wir gut kannten. Da kommt sehr schnell der Mitleidseffekt auf“, sagte der heute 80-Jährige. Übereinstimmende Meinung in der Personalkonferenz war: „Der hat sich doch durch sein Vergehen am meisten schon selbst bestraft.“ 

Thissen bezeichnete es in dem Interview als großen Fehler, dass er in dieser Zeit zu den Opfern kaum Kontakt hatte. Er habe daher keine Vorstellung gehabt, was der Missbrauch für einen Schaden bei jungen Menschen angerichtet habe. (mit dpa)