Trotz Corona-KriseRegierung sieht Vorbereitung der NRW-Kommunalwahl nicht gefährdet

Die Kommunalwahl soll nach bisherigen Planungen am 13. September stattfinden.
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Düsseldorf – Das Aufstellungsverfahren für Parteien und Wählergruppen zur Kommunalwahl ist aus Sicht der Landesregierung trotz Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen nicht beeinträchtigt. Die Versammlungen seien weiterhin zulässig, erklärte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Freitag im Düsseldorfer Landtag. In NRW sollen nach bisherigen Planungen am 13. September neue kommunale Spitzen und Räte gewählt werden.
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Das Aufstellungsverfahren sei nie untersagt gewesen, sagte die Ministerin. Die kommunal Verantwortlichen hätten aber geeignete Hygienevorkehrungen zum Schutz vor Corona-Infektionen zu gewährleisten. Dazu gehöre ein Mindestabstand von 1,5 Metern, eine entsprechende Steuerung des Zutritts zu den Wahllokalen und die Vermeidung von Warteschlangen.
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Gemeinden sollen mit Räumlichkeiten unterstützen
Darüber hinaus sollen die Gemeinden die Parteien und Wählergruppen mit geeigneten Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen unterstützen, um Chancengleichheit zu gewährleisten, unterstrich die Ministerin. Dazu böten sich etwa Sport-, Stadt- und Mehrzweckhallen an. Es sei auch weiterhin zulässig, Schulen für Aufstellungsversammlungen zu betreten, da sie üblicherweise große Säle hätten.
„Die Aufstellungsversammlungen sind ein elementarer Teil unseres demokratischen Grundrechts“, betonte Scharrenbach. Ansprechpartner bei Engpässen seien die kommunalen Wahlleiter. Die Landesregierung arbeite zudem daran, einen Erlass zu Hygienevorschriften und zur Organisation solcher Versammlungen in Zeiten von Corona zu aktualisieren. (dpa)

