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Mutmaßliche KindesentführungDroht der Block-Prozess zu platzen?

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Christina Block mit ihrem Anwalt Ingo Bott

Christina Block mit ihrem Anwalt Ingo Bott 

Das Verfahren wegen möglicher Kindesentführung gegen die Hamburger Unternehmerin steht auf der Kippe. Drei Szenarien, wie es vor Gericht weitergehen könnte

Der Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block hat kaum begonnen, da könnte er auch schon platzen. Ob das Verfahren wegen mutmaßlicher Kindesentführung und weiterer Delikte im Kontext eines jahrelangen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel fortgesetzt wird, darüber muss die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg an diesem Freitag entscheiden.

Die Anklage wirft Block vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/2024 beauftragt zu haben, um sie nach Deutschland zurückzuholen. Auch ihr Lebensgefährte, der ehemalige ARD-Sportschau-Moderator Gerhard Delling, ist wegen Beihilfe angeklagt.

Der Prozess wurde unterbrochen, da es um Verfahrensfragen ging, insbesondere um die Rolle der Kinder als Nebenkläger. Deren Vater Stephan Hensel tritt als rechtlicher Vertreter seiner minderjährigen Kinder auf. Gegen ihn läuft jedoch ebenfalls ein Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger, da er die Kinder 2021 nach einem Besuch in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht hatte. Dies führt zu möglichen Interessenkonflikten. Ob es aber zu einem Prozess gegen Hensel kommt, ist unklar. Sein Verteidiger argumentiert, die Kinder hätten nicht zur Mutter zurückgewollt.

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Eine Gerichtssprecherin hat im Gespräch mit unserer Redaktion drei mögliche Szenarien für die Fortsetzung des Prozesses genannt.

Das Verfahren platzen lassen

Die drastischste Option. Blocks Verteidigung könnte argumentieren, dass das parallel laufende Verfahren gegen Ex-Ehemann Hensel so relevant für den aktuellen Prozess ist, dass eine getrennte Verhandlung die Fairness beeinträchtigen würde. Ein „Platzen“ könnte eine vorläufige oder dauerhafte Einstellung bedeuten, um die Klärung der anderen Verfahren abzuwarten. Prozessbeobachter halten das aber für unwahrscheinlich da die Frage der Nebenklage der Kinder nicht entscheidend für das Verfahren sei.

Das Verfahren fortsetzen

Dies wäre der ursprünglich geplante Verlauf. Christina Block könnte ihre angekündigte Erklärung verlesen und eventuell Fragen dazu beantworten. Dann würde der Prozess seinem vorgesehenen Zeitplan folgen, der 37 Verhandlungstage bis kurz vor Weihnachten vorsieht.

Vertagung durch die Kammer

Diese Option ist ebenfalls denkbar. Blocks Anwälte könnten mehr Zeit für das Einsehen der Akten des Hensel-Prozesses fordern, um ihre Verteidigung aufzubauen. Eine Vertagung würde bedeuten, dass der Prozesstermin am Freitag aufgehoben und ein neuer Termin zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt wird.

Die Entscheidung, welches dieser Szenarien eintritt, will die Richterin am Freitagmorgen bekanntgeben.