Manfred G. war rund 13 Jahre für einen Mord im Gefängnis. An der Tat gab es lange Zweifel, jetzt wird das Verfahren wiederaufgenommen.
„Ein Justizskandal sondergleichen“13 Jahre unschuldig in Haft? Neuer Prozess um „Badewannen-Mord“
Vor dem Landgericht München I soll voraussichtlich im April der dritte Prozess um einen Mord beginnen, der womöglich keiner war. Der als „Badewannen-Mörder“ verurteilte und im vergangenen Jahr freigelassene Manfred G. steht dann erneut vor Gericht.
Das Wiederaufnahmeverfahren in der Sache soll am 26. April starten, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte. Bis zum 7. Juli seien dann 20 Verhandlungstage angesetzt. „Die Termine sind mit den Verfahrensbeteiligten fest vereinbart“, sagte der Sprecher. „Eine förmliche Terminierung ist aber bislang noch nicht erfolgt.“
„Badewannen-Mord“: Saß der Verurteilte 13 Jahre unschuldig in Haft?
Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ vom geplanten Prozessbeginn im April berichtet. Die entscheidende Frage des Verfahrens ist: Saß Manfred G. 4912 Tage lang unschuldig in Haft? Mitte August 2022 war er aus dem Gefängnis entlassen worden, weil es erhebliche Zweifel daran gibt, dass der inzwischen 63-Jährige den Mord, für den er vor mehr als 13 Jahren verurteilt wurde, tatsächlich begangen hat.
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Ein Sturz könnte zum Tod der älteren Dame geführt haben
Das Landgericht München II hatte ihn 2010 zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Ansicht der damals zuständigen Kammer hatte er im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Bewohnerin des Hauses, in dem er als Hausmeister arbeitete, in der Badewanne ertränkt. Gutachten legen allerdings nahe, dass es sich womöglich eher um einen Unfall der alten Frau gehandelt haben könnte.
Nachdem sein damaliger Verteidiger Revision eingelegt hatte, kam es aber auch in einem zweiten Prozess zum Schuldspruch. Seit 2012 war das Urteil rechtskräftig, jetzt kommt es zu einem dritten Prozess. Der Fall sei „ein Justizskandal sondergleichen“ und „fast beispiellos“, sagte die Anwältin von Manfred G., Regina Rick, nach der Entlassung ihres Mandanten aus der Haft. (dpa)