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Energiekrise und AtomenergieWären längere AKW-Laufzeiten vernünftig?

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Blick auf das Atomkraftwerk Fessenheim in Ostfrankreich. Das Werk wurde 2020 vom Netz genommen (Archivbild).

Berlin – Wenn der Winter kalt wird, droht Deutschland unter Umständen eine Energiekrise. Kein Wunder, dass da auch alte Rufe nach der Atomkraft wieder aufkommen. Doch wie sinnvoll wäre es, Atomkraftwerke länger als geplant zu betreiben?

Es klingt verlockend

Schenkt man den Befürwortern längerer Laufzeiten für Atomkraftwerke Glauben, ist die Sache ganz einfach: Mit einer Änderung des Atomgesetzes könnte der Bundestag die drohende Energiekrise im Winter abfedern. Der ab dem 1. Januar 2023 gewonnene Atomstrom, so die Lesart, senke den Gasverbrauch und stabilisiere Stromnetz wie Preise. Das klingt derart verlockend, dass sogar Kanzler Olaf Scholz davon spricht, es könne „Sinn machen“.

Wer sich aber länger mit dem Thema befasst, merkt schnell: Einfach ist bei dieser Frage gar nichts. Als sich vor wenigen Wochen die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, am Atommeiler Isar 2 im bayerischen Essenbach vor die Kameras stellten, konnte es ihnen nicht schnell genug gehen. Eine Sondersitzung des Bundestages müsse her, noch im August, um das Gesetz zu ändern und neue Brennstäbe zu bestellen. An der Sicherheit des 1988 gebauten Reaktors gebe es schließlich keine Zweifel.

Wie sicher sind die deutschen Meiler?

Zuvor war ein Schreiben des Prüfunternehmens TÜV Süd zur gleichen Einschätzung gekommen. Was die Atomaufsicht des Bundes wiederum scharf kritisiert – und das aus gutem Grund: Die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ), die für einen AKW-Betrieb in Europa alle zehn Jahre verbindlich vorgeschrieben sind, liegen bei den drei deutschen Meilern sage und schreibe 13 Jahre zurück. Im Zuge des Atomausstiegs im Jahr 2011 wurde den Betreibern die Kontrollauflage erlassen, da klar war, dass die AKW Ende 2022 abgeschaltet würden.

Strommix im 1. Quartal. Quelle: Statistisches Bundesamt.

Einem elfseitigen Vermerk des Bundesumweltministeriums vom 29. Juni zufolge ist der Verzicht auf eine PSÜ laut Atomgesetz aber so bedeutsam, dass dadurch „die Berechtigung zum Leistungsbetrieb unwiederbringlich erlischt“.

Standpunkte

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Außenministerin Baerbock lehnt längere Laufzeiten ab.

Außenministerin Annalena Baerbock lehnt eine längere Laufzeit der drei verbleibenden deutschen Atomkraftwerke über das Jahresende hinaus weiter ab. Baerbock sagte der „Bild am Sonntag“, denjenigen, die gerade über Atomkraft redeten, gehe es nicht um den Streckbetrieb. „Sie wollen eine Rolle rückwärts zur Atomkraft.“

„Meine Formel lautet drei plus drei plus drei – drei Kernkraftwerke müssen länger laufen, drei müssen reaktiviert werden, und drei müssen neu gebaut werden.“ (Andreas Scheuer, CSU, Ex-Verkehrsminister).

Was meinen Sie? Sollte die Laufzeit der Atomkraftwerke verlängert werden? Bitte schreiben Sie uns: Dialog@kr-redaktion.de oder Kölnische Rundschau, Leserbriefe, Postfach 102145, 50461 Köln.

Heißt im Klartext: Für den AKW-Weiterbetrieb braucht es eine PSÜ und eine neue Genehmigung zum Leistungsbetrieb – selbst im Fall eines Streckbetriebs, für den vorhandene Brennstäbe genutzt werden würden, wie es bei Isar 2 möglich sein soll. Nun könnte, so ist zu hören, eine PSÜ auch parallel zum (Streck-)Betrieb erfolgen. Dass die Meiler die Überprüfung bestehen würden, gilt aber als ausgeschlossen.

Könnten Klagen das Vorhaben verhindern?

Und selbst wenn der Bundestag das Atomgesetz ändern und festlegen würde, dass die PSÜ auch diesmal wieder nicht zwingend sei, gäbe es noch weitere Hürden: Eine davon sind die Umweltverbände, die Klagen angedroht haben. In letzter Instanz wäre die Kernenergie dann wieder einmal ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Insgesamt müssten die Entscheider auch abwägen, für welchen Energieertrag welches atomare Risiko akzeptabel wäre. Im Falle eines Streckbetriebes von Isar 2 betrüge der Anteil an der Stromproduktion laut Experten weniger als ein Prozent.

Wie stehen AKW-Betreiber zu der Idee?

Und dann ist da auch noch das Europarecht – es fordert ebenfalls die PSÜ als Voraussetzung für einen Leistungsbetrieb. Würden gar neue Genehmigungsverfahren notwendig, wären auch eine Beteiligung der angrenzenden EU-Länder und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Auch das macht die Sache kompliziert.

Genau wie die Haltung der AKW-Betreiber. Die wollen im Falle einer Laufzeitverlängerung nämlich keine Verantwortung für Sicherheitsrisiken übernehmen. Damit müsste dann der Staat in die Haftung gehen. Der ist aber auch für die Kontrolle zuständig, was nicht nur einen Interessenkonflikt, sondern im Schadensfall auch Milliardenkosten mit sich bringen könnte. Das Gleiche gilt auch für die noch ungeklärte Suche nach einem Endlager für den radioaktiven Atommüll.

Weder günstig noch sicher

Unterm Strich spricht vieles gegen eine Laufzeitverlängerung. Diese Position vertreten die von den Grünen geführten Ministerien für Umwelt und Wirtschaft seit Monaten. Wirtschaftsminister Robert Habeck sagte am vergangenen Wochenende über die Atomkraft: „Das ist nicht die günstigste Technologie und auch nicht die sicherste Technologie zur Versorgung von Europa und der Welt für die Zukunft.“

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Dass dennoch der zweite Stresstest in Auftrag gegeben wurde, um die Frage erneut zu prüfen, kann man auch als strategischen Zug betrachten: Wenn bei der Vorlage herauskommt, dass die Kernenergie die Energieversorgung nicht wirklich verbessert, würde das den Befürwortern viel Wind aus den Segeln nehmen. (dpa)