Wegen neuer KontomodelleSparkasse Köln Bonn kündigt Girokonten von 38.000 Kunden

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Die Hauptverwaltung der Sparkasse KölnBonn ist am 25.04.2016 in Köln (Nordrhein-Westfalen) zu sehen.

Die Hauptverwaltung der Sparkasse KölnBonn

Viele Kunden erhalten Post von ihrer Sparkasse. Die Schreiben sind der letzte Schritt bei der Einführung neuer Kontomodelle des Instituts, die schon im Sommer 2021 erfolgen sollte.

Rund 38.000 Kundinnen und Kunden der Sparkasse Köln Bonn erhalten gerade die Kündigung ihres Girokontos. Dabei will das Institut sich gar nicht von ihnen trennen. Im Zuge der Einführung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und neuer Modelle für das Girokonto bleibe aber keine andere Wahl, so Martin König, Bereichsleiter Privatkunden. Und im gleichen Schreiben zeigt die Sparkasse auch Wege auf, wie die Kunden das Konto behalten könnten.

Neue Kontomodelle werden wingeführt

Die Schreiben sind der letzte Schritt bei der Einführung neuer Kontomodelle des Instituts, die schon im Sommer 2021 erfolgen sollte. Allerdings hatte kurz nach der Ankündigung der Bundesgerichtshof (BGH) im April in einem Verfahren gegen die Postbank im April die von den Banken jahrelang geübte Praxis kassiert, nach der die Erhöhung der Kontogebühren oder eine Umstellung von Kontomodellen wirksam sei, wenn die Kunden nicht widersprachen. Nach diesem Urteil hatte die Sparkasse Köln Bonn die Änderungen für Bestandskunden zunächst auf Eis gelegt. Zunächst nur für neue Kunden gelten die neuen Regelungen seit dem 1. Mai 2021.

Für Bestandskunden wurden dann die neuen Konten ab dem 1. Mai des abgelaufenen Jahres eingeführt. Insgesamt zwei Millionen Schreiben habe die Sparkasse an die rund 580.000 Kunden mit Girokonto verschickt. Da sind also etliche dabei, die mehrere Schreiben erhalten haben.

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Das günstigste Kontomodell bei der Sparkasse KölnBonn fällt weg

Zunächst erhielten die Kunden Mails, in denen sie um Zustimmung zu den Änderungen gebeten wurden, so König. Dann gab es die Möglichkeit, das Einverständnis an Geld- oder SB-Automaten zu erteilen, später konnten die Kunden über QR-Codes zustimmen und schließlich wurden die Kunden angerufen. Einen Millionenbetrag habe das Institut aufgewendet für Porto, aber auch für die Bereitstellung des Personals, so König. Stand jetzt hätten 95 Prozent der Kunden die neuen Bedingungen akzeptiert, 72 Prozent davon elektronisch, 28 Prozent analog in den Filialen.

Bei der Sparkasse wurden aus fünf Modellen für Privatkunden drei. Nicht mehr angeboten wird das Online-Konto, das bislang günstigste Konto für alle ab 27 Jahren. Das gab es für eine Jahresgebühr von 12 Euro bei einem monatlichen Geldeingang von 1250 Euro. Dazu kam noch die Bankkarte für 9 Euro im Jahr. Für Überweisungen an SB-Geräten, beleghafte Überweisungen oder Geldeinzahlungen am Schalter wurden aber Gebühren von bis zu 2,50 Euro pro Transaktion fällig.

Jugendkonto der Sparkasse bleibt kostenfrei

Es bleibt beim kostenlosen Jugendkonto. 18-Jährige bekommen das neue „Giro Privat Komfort“ mit hundertprozentiger Rabattierung. 25- und 26-Jährige bekommen 50 Prozent Rabatt. „Giro Privat Komfort“ ist das Pauschalmodell der Sparkasse Köln Bonn für 118 Euro im Jahr inklusive Bankkarte. Preislich ist es angesiedelt zwischen dem alten Premium-Konto und dem Extra-Konto, das deutlich mehr Kunden nutzten. Für diesen Großteil der Kunden wird es also wegen der höheren Grundgebühr 12,60 Euro im Jahr teurer. Daneben gibt es noch ein Einzelpostenmodell und drei Modelle für Geschäftskunden.

„Die neuen Modelle werden gut im Markt angenommen“, sagt König. Netto hätte das Institut im abgelaufenen Jahr auch 10.000 neue Kunden gewinnen können. Das Verfahren der zur Umstellung müsse jetzt aber abgeschlossen werden. Weil ohne Zustimmung zu den AGB keine Geschäftsbeziehung möglich sei, erfolgten jetzt die Kündigungen zum 31. März.

Neue AGBs müssen akzeptiert werden

Wer sein Girokonto behalten will, kann den neuen AGB zustimmen. Ein Antwortschreiben ist beigefügt, so die Sparkasse. Und wenn ein Kunde trotz Kündigung nach dem 31. März sein Konto noch einen Monat zu den neuen Konditionen weiter aktiv nutze, werde auch das als Zustimmung gewertet, so König. Mit dieser sogenannte konkudenten Zustimmung werde das Konto fortgeführt. Dieses Verfahren hätten auch andere Institute angewendet und sei noch nicht von Gerichten kassiert worden. Damit aber auch wirklich alle Kunden an Bord bleiben, gebe es auch noch ein Erinnerungsschreiben Mitte März, so König. Ab dem 1. Mai verlange die Sparkasse aber dann die neuen Gebühren.

Die Verbraucherzentrale NRW teilt auf Anfrage mit, grundsätzlich könnten auch Sparkassen mit einem Grund die Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden beenden. „Kunden die unzufrieden sind (etwa wegen ausbleibender Rückzahlungen der unzulässigen Entgelte) können jetzt wechseln“, so David Riechmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale. Er geht davon aus, dass die Verbraucherschützer in dieser Angelegenheit Verbraucheranfragen erhalten werden. In welchem Rahmen eine sogenannte konkludente Erklärung ausreiche, einen seitens des Anbieters gekündigten Vertrag nach Vertragsende wieder aufleben zu lassen, müsse man sich genau anschauen.


Streit um Gebühren

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln Bonn im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Eingereicht hatte sie der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Er will feststellen lassen, dass sämtliche Entgelte für das private Girokonto erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Kunden erhöht oder neu eingeführt wurden - und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.

Die Sparkasse sieht dagegen keinen Anlass für Erstattungen. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden. Hierzu stellt das BfJ Formulare zur Verfügung. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Hamm möglich. Dieser Termin werde rechtzeitig auf der BfJ-Internetseite bekannt gemacht, so das Amt. Noch ist das nicht erfolgt.

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