Bei Polizeiübung in KölnKollegen mit schwarzer Hautfarbe als Dealer vorgeschlagen

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Der Kölner Ebertplatz 

Köln – Festnahme- und Durchsuchungstechniken sollen trainiert werden. In der Tiefgarage der Ehrenfelder Polizeiwache entwirft der 44-Jährige am 19. November 2019 das Szenario der Festnahme und Durchsuchung eines Drogendealers auf dem Ebertplatz. Soweit, so realitätsnah. Doch dann überspannt der 44-Jährige den Bogen und fordert einen an der Übung beteiligten Kollegen mit schwarzer Hautfarbe auf, den Täter zu mimen.

„Gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“

„Schaffen wir klare Bilder, stellen wir den schwarzen Mann in die Mitte“, habe der 44-Jährige gesagt, hieß es später in der Urteilsbegründung vor dem Amtsgericht, wo der 44-Jährige am Mittwoch wegen Beleidigung verwarnt wurde. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro behielt sich das Gericht vor. Ferner muss der Angeklagte als Bewährungsauflage 500 Euro an die Staatskasse zahlen.

Der Angeklagte hatte in seiner Einlassung eingeräumt, dass er sofort bemerkt hatte, dass die Bemerkung nicht flapsig, sondern beleidigend von dem Geschädigten (29) empfunden worden war. Das legten die Zeugenaussagen der damaligen Übungsteilnehmer ebenso nahe, wie die Reaktion des Angeklagten, der sich sofort bei dem 29-Jährigen entschuldigt hatte. „Ich habe gleich in den Augen des Kollegen eine Reaktion wahrgenommen und gemerkt, dass das nicht in Ordnung war, was ich gesagt habe“, sagte der 44-Jährige vor Gericht.

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Fall drang bis zum Polizeipräsidenten vor

Der 29-Jährige sagte aus, dass er in der Situation zunächst „nicht mehr klar denken konnte“, so sehr hätten ihn die Worte des Angeklagten getroffen. „Natürlich weiß ich, dass es am Ebertplatz viele Drogendealer mit meiner Hautfarbe gibt. Aber warum muss man mich dann für die Übung nehmen?“, sagte der Geschädigte in der Verhandlung immer noch voller Empörung — eine Äußerung, auf die später der Vorsitzende Maurits Steinebach auch sein Urteil stützte. Der 29-Jährige bestätigte, dass sich der Angeklagte mehrfach bei ihm entschuldigt habe, auch Tage später bei einem Treffen. Dennoch habe er das Gefühl gehabt: „Es geht nicht mehr um mich, sondern um ihn“, der Angeklagte habe nur eine Anzeige vermeiden wollen.

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Doch ob Anzeige erstattet würde oder nicht, lag gar nicht mehr in der Hand des 29-Jährigen. Der Fall hatte nicht nur für Wirbel auf der Ehrenfelder Wache gesorgt, sondern drang bis zum Polizeipräsidenten vor. Als Behördenleiter erstattete Uwe Jacob dann auch Anzeige wegen Beleidigung. Die führte schließlich zum Prozess, nachdem der Angeklagte einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 200 Euro nicht zugestimmt hatte. Begründung: „Mein Mandant will den Vorwurf nicht akzeptieren“, dass er den Geschädigten habe beleidigen „wollen“, so Verteidiger Andreas Kerkhof.

Doch auf ein „Wollen“ komme es bei einer Beleidigung nicht an, sagte Steinebach. Es reiche, wenn man die Beleidigung „billigend in Kauf nehme“, was mit der Gleichsetzung von Täterschaft und Hautfarbe in dem Fall getan habe. Er habe nicht den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte ein Rassist sei — was der in seiner Einlassung auch vehement von sich gewiesen hatte. „Aber die Äußerung war rassistisch“, so Steinbach weiter. Auf den Geschädigten habe sie„ehrabschneidend“ gewirkt.

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