Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Die Verlängerung des Erbpachtvertrages, auf die die Firma Pelzer Fördertechnik gegen die Stadt Köln geklagt hatte, sei schon aus rein formalen Gründen nicht möglich, befand das Amtsgericht Köln. Die Firma hatte die Stadt verklagt, weil der Erbpachtvertrag nicht verlängert wurde – trotz einer Zusicherung seitens der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, den Großmarktbetrieb bis 2023 aufrechtzuerhalten. Zudem gibt es einen Ratsbeschluss, der genau dies bis 2025 vorsieht.
Abseits aller inhaltlichen Bewertungen scheiterte die Klage daran, dass nach Ansicht des Gerichts weder eine mündliche Zusicherung der OB noch ein Ratsbeschluss hinreichende juristische Kriterien für eine Verlängerung sein können. In beiden Fällen bedürfe es der formalen Umsetzung, sprich schriftlicher Vereinbarungen.
Wie „großmarktaffin“ ist die Firma überhaupt?
Im Kern ging es aber noch um eine andere Frage, nämlich inwieweit die seit 40 Jahren auf dem Großmarkt-Gelände ansässige Firma „großmarktaffin“ sei. Schließlich würden dort keine Lebensmittel gehandelt, sondern unter anderem Gabelstapler repariert. Allerdings nur die einer bestimmten Firma. Stadt und Betrieb vertraten naturgemäß gänzlich verschiedene Auffassungen, die aber für die formal juristische Bewertung letztendlich keine Rolle spielten.
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Die Frischehändler auf dem Großmarkt selbst, das betonte die Leiterin der Marktverwaltung, Caroline Zielinski-Riepen, sind von den Auseinandersetzungen nicht betroffen. Wer tatsächlich Großmarkthandel betreibe, könne auch bleiben. Man müsse jetzt aber den Großmarkt bereinigen und die „städtebaulichen Belange“ (die Parkstadt Süd und ihre Peripherie) vorantreiben. Dazu sei es unerlässlich, den „Wildwuchs“ auf dem Gelände zu beenden. (two)