Kölner JustizzentrumDebatte im Gerichtssaal über Schöffen mit Kippa

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Ein Mann mit einer Kippa auf dem Kopf. (Symbolbild)

Die Kippa auf dem Kopf des Mannes sprang allen in Saal 5 des Justizzentrums sogleich ins Auge. Ihr Träger war als ehrenamtlicher Richter in einem Strafprozess gegen einen 39-Jährigen bestellt. Dieser soll laut Anklage im Februar 2021 auf dem Ebertplatz versucht haben, unter Vorhalt eines Messers von einem Mann 20 Euro zu erpressen. Dabei soll er den Geschädigten an der Hand verletzt haben. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen.

Doch bevor es zur Anklageverlesung kam, war zunächst die traditionelle Kopfbedeckung jüdischer Männer und deren Kollision mit dem im März in Kraft getretenen „Justizneutralitätsgesetz NRW“ Thema. Das verbietet es Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, aber auch Rechtsreferendaren und ehrenamtlichen Richtern „im Gerichtssaal und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten, bei der mit einer Wahrnehmung durch Dritte zu rechnen ist, religiös oder weltanschaulich konnotierte Kleidung zu tragen“, wie es auf der Homepage des Landtags heißt. Darauf, so der Vorsitzende Richter Peter Sommer, habe er den Schöffen hingewiesen.

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Dennoch bestand der Mann zunächst darauf, die Kippa zu tragen. Als er sich als Schöffe gemeldet habe, habe es das Gesetz noch nicht gegeben, begründete er das. Der Schöffe, von Beruf Lehrer, führte weiter aus, dass er immer dort, wo er sich sicher fühle, die Kippa trage. „Und hier fühle ich mich sicher“. Zunächst überlegte er, ob er beim Landgerichtspräsidenten um eine Entpflichtung bitten sollte.

Vereinbarung in der Verhandlungspause

Der Staatsanwalt befand: „Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt: Wenn wir alle keine religiöse Kleidung oder Symbole tragen dürfen, darf das auch der Schöffe nicht.“ Dem schloss sich auch Verteidiger Jan Victor Khatib an. Unter Verweis auf die Lehrertätigkeit, wollte der Staatsanwalt vom Schöffen wissen, wie das Tragen der Kippa in der Schule gehandhabt werde. „Da gibt es eine Vereinbarung mit der Schule, dass ich die Kippa nicht trage“, sagte der Schöffe. Eine solche Vereinbarung trafen Gericht und Schöffe dann in einer Verhandlungspause. Religiös und weltanschaulich neutral widmete sich das Gericht dann dem Fall des 39-Jährigen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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