Kölner Patienten zahlen keine Eigenanteile bei Rettungsdiensten, trotz neuer Gebührensätze und erhöhten Gebührenregelungen in Köln.
Einigung mit KrankenkassenKölner müssen für Rettungsdienst auch künftig nicht zuzahlen

Notfallsanitäter in einem Rettungswagen der Stadt Köln (Symbolbild).
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Bei Rettungsdiensteinsätzen in Köln werden die Patienten auch in Zukunft keine Zuzahlung aus eigener Tasche an die Stadt Köln leisten müssen. Das haben der Leiter der Kölner Feuerwehr, Dr. Christian Miller, und der Leiter des städtischen Rettungsdienstes, Prof. Dr. Dr. Alexander Lechleuthner, am Donnerstag klargestellt. „In intensiven Verhandlungen mit den Krankenkassen ist es uns gelungen, eine Zuzahlung für Patientinnen und Patienten zu vermeiden“, sagte Miller. Lechleuthner betonte: „In Notfallsituationen soll niemand zögern, über die 112 den Rettungsdienst zu rufen. Es liegt uns am Herzen, dass wir möglichst schnell helfen können.“
Der Kölner Stadtrat soll die neue Rettungsdienstsatzung am 5. Februar beschließen. Sie sieht höhere Gebührensätze vor. Im Vorfeld hatte es einige Aufregung gegeben, weil die Krankenkassen nicht mehr für sogenannte Fehlfahrten bezahlen wollen. Darunter versteht man Einsätze, bei denen der Patient zwar behandelt, aber nicht ins Krankenhaus transportiert wird – zum Beispiel, weil der Transport in die Notaufnahme medizinisch nicht erforderlich ist, der Patient dies ablehnt oder bereits verstorben ist. Angesichts der neuen Haltung der Krankenkassen sahen sich einige Kommunen und Kreise in NRW zwischenzeitlich veranlasst, von den Patienten bei Rettungsdiensteinsätzen einen Eigenanteil zu verlangen.
Kein Eigenanteil für Patienten beim Rettungsdienst in Köln
In Köln werde es einen solchen Eigenanteil definitiv nicht geben, solange die neue Rettungsdienstsatzung gelte, unterstrich Miller. Das wird mindestens zwölf Monate der Fall sein, danach wird erneut verhandelt. „Die Stadt Köln wird die Entwicklung der Kosten im Rettungsdienst für Personal, Fahrzeuge, Technik und Verwaltung fortlaufend überprüfen und die Rettungsdienstgebühren entsprechend anpassen“, sagte Miller. Ziel sei, auch in Zukunft kostendeckende Gebühren zu erheben und einen Eigenanteil der Patienten zu vermeiden. „Zu diesem Zweck setzen wir auf völlige Kostentransparenz gegenüber den Krankenkassen.“
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Dass es überhaupt zu unterschiedlichen Auffassungen über die Kostenerstattung im Rettungsdienst kommt, liege an einem „Webfehler im System“, sagte Lechleuthner. „Die Krankenkassen handeln ausschließlich nach Bundesrecht, konkret nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Demnach müssen Fehlfahrten nicht erstattet werden. Der Rettungsdienst ist jedoch nach Landesrecht organisiert, was zu unterschiedlichen Regelungen in verschiedenen Teilen Deutschlands führt.“
Künftig erhebt Köln auch Gebühr für Leitstelle und Kilometergeld
Konkret bedeutet das, dass Rettungsdienstträger wie die Stadt Köln, Stand heute, immer wieder neu mit den Krankenkassen um die Erstattung der Rettungsdienstkosten ringen müssen. Man hoffe, dass diese Problematik im Laufe des Jahres mit dem geplanten neuen Gesetz zur Reform der Notfallversorgung gelöst werde, betonten Miller und Lechleuthner.
Mit der neuen Satzung werden für einen Einsatz eines Rettungsdienstwagens (RTW) in Köln künftig 555,98 Euro fällig, bisher waren es 609,00 Euro. Ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) kostet 819,19 (derzeit 590,00 Euro). Hinzu kommt eine neue Gebühr für die Leitstelle, die beim RTW 53,31 Euro beträgt und beim NEF 21,33 Euro. Außerdem fällt erstmals ab dem ersten Kilometer eine Kilometergebühr von 0,29 Euro an. Dass sich der NEF-Einsatz deutlich stärker verteuert als der RTW-Einsatz, liegt laut Miller an einer Neuaufteilung der Kosten. Patienten müssten jedoch weiterhin keinen Eigenanteil bezahlen.


