Mit Perücke und SturmgewehrSo lief der Auftakt im Prozess um „Pink Panther“ in Köln

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Pink Panther Angeklagter

Der Angeklagte wird in den Gerichtsaal geführt.

Köln – Wieder Polizisten mit Maschinengewehren und Schutzhelmen im Landgericht: Am Dienstag ging nicht der Prozess gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach weiter – in Köln hat nun ein Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Juwelen-Räuberbande „Pink Panther“ begonnen, wieder unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Mit dem Hubschrauber kam der Angeklagte eingeflogen – vermummte Spezialkräfte ließen ihn nicht aus den Augen. Der 34-Jährige soll mit Komplizen drei Überfälle auf Juweliere in Köln und auf einen Werttransporter in Esslingen bei Stuttgart in den Jahren 2015 und 2016 begangen haben. Die Beute soll einen Wert von mehr als 700.000 Euro gehabt haben.

Pink Panther: Hunderte Raubzüge in aller Welt

Der schmale, dunkelhaarige Mann auf der Anklagebank soll der Bande angehören, der eine jahrelange Serie von Hunderten Raubzügen in aller Welt vorgeworfen wird. Dem Gericht präsentiert sich der Mann in weißem, hochgeknöpften Hemd und mit Maske vor dem Gesicht. Die Drahtzieher des „Pink Panther“-Netzwerks sollen aus Serbien und anderen südosteuropäischen Ländern stammen. Dem 34-Jährigen werden auch gefährliche Körperverletzung und die Verwendung einer Kalaschnikow bei einem Überfall vorgeworfen. Am ersten Prozesstag ließ der in Kroatien geborene Angeklagte über einen seiner vier Anwälte erklären, dass er nicht aussagen wolle.

Pink Panther gepixelt

Der Angeklagte bei der Ankunft am Kölner Landgericht. 

Laut Anklage gingen die Täter mit Gewalt vor. Bei einem Juwelier in Nippes auf der Wilhelmstraße brachten die Täter im Oktober 2016 einen Zeugen mit Schlägen und einem Revolver zu Boden und fesselten ihn mit pinkfarbenen Stahlfesseln. Dann wurden Schmuckvitrinen eingeschlagen und leergeräumt. Dieser Überfall dauerte nur 85 Sekunden. Die vier Täter, darunter soll der Angeklagte gewesen sein, flohen in einem Auto. Die Beute waren Goldschmuck und Bargeld im Wert von rund 120 000 Euro. Das Opfer litt nach dem Überfall an Bluthochdruck und Schlafstörungen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Alles zum Thema Aktenzeichen XY … ungelöst

Überfall auf der Zülpicher mit Rasta-Perücke

Bei einem weiteren Überfall im Juli 2015 auf einen Juwelier auf der Zülpicher Straße soll der Angeklagte zur Tarnung eine Rasta-Perücke und einen beigen Strohhut getragen haben. Allerdings konnte in dem Laden ein Zeuge einen Baseball-Schläger greifen und auf die Männer losgehen, die gerade die Vitrinen ausräumten. Der Mann floh auf einem Fahrrad – mit Beute im Wert von rund 8000 Euro.

Bei dem Überfall in Esslingen im Oktober 2016 wurde ein Wachmann laut Anklage gezwungen, sich in den Werttransporter zu setzen. Als er fragte „Was soll das?“ wurde ihm mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf gehauen. Die Beute war fast 590 000 Euro wert.

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Der Angeklagte war mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Im September 2021 wurde er bei einer Passkontrolle auf dem Flughafen in Barcelona festgenommen. Die spanischen Behörden lieferten ihn zwei Monate später aus. Die Verteidigung beantragte am Dienstag, die Hauptverhandlung wegen unvollständiger Akten auszusetzen. Dabei geht es um fehlende Akten zu Vernehmungen von zwei V-Leuten in dem Verfahren. Schriftstücke der V-Leute „Mario“ und „Toni“ seien teilweise nicht weitergereicht worden und in den Akten nicht zu finden. Ohne die fehlenden Akten sei eine effektive Verteidigung nicht möglich, betonte Anwältin Julia von Dreden. Auch würden gezeigte Bilder bei der ZDF-Fahndungssendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ in den Akten fehlen. Einer der vier Verteidiger, Michael Hakner, kündigte an, die Anklage und die Tatvorwürfe „auseinanderzunehmen“: „Die Anklageschrift hat viele Fehler“. Die Sicherheitsvorkehrungen seien ein „großer Zirkus“.

Das Gericht hob schließlich die nächsten beiden Termine auf. Am 13. Juli soll das Verfahren weitergehen. Insgesamt sind 16 Verhandlungstage angesetzt. Bevor der Angeklagte den Gerichtssaal verließ, winkte er noch zwei Freunden oder Angehörigen zu, die im Zuschauerbereich saßen.

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