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BürgerenergiegesetzRuf nach mehr Windrad-Entschädigung wird lauter

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Windräder im Sauerland. (Archivbild)

Windräder im Sauerland. (Archivbild)

Schwarz-Grün bessert sein „Bürgerenergiegesetz“ nach. Kommunen sehen dabei ein Problem mit neuen Anlagen auf alten Standorten.

Anwohner von 250 Meter hohen Windrädern und riesigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen nach dem Willen der Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen stärker entschädigt werden.

Gemeinden, in denen moderne Windkraftanlagen auf alten Standorten außerhalb politisch gewünschter Vorranggebiete genehmigt werden müssen, sollten mit 0,3 Cent pro Kilowattstunde an den Jahreserträgen beteiligt werden, forderten der Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund vor einer Expertenanhörung im Landtag an diesem Mittwoch. Die Einbeziehung solcher „Repowering“-Anlagen sei eine Frage der Akzeptanz.

„Nach der aktuellen Rechtslage werden zunehmend Anträge gestellt, bei denen außerhalb der Windvorranggebiete eine alte kleine Windenergieanlage abgebaut und dafür mehrere große Anlagen neu errichtet werden“, erklärten die kommunalen Spitzenverbände. So komme es immer wieder zu 250 Meter hohen Anlagen in nur 1,3 Kilometer Entfernung. „Dies führt zu einem ungesteuerten Ausbau und gefährdet die Akzeptanz vor Ort.“

Zudem müssten „angesichts der Flächeninanspruchnahme“ auch die Betreiber von Photovoltaik-Parks zur finanziellen Entschädigung der Standortgemeinden verpflichtet werden.

„Bürgerenergiegesetz“ wird nachgebessert

Die schwarz-grüne Landesregierung bessert gerade ihr „Bürgerenergiegesetz“ nach, das Windkraftbetreiber seit 2023 verpflichtet, Bürger und Gemeinden finanziell oder durch vergünstigten Strom zu beteiligen. Wer noch außerhalb speziell ausgewiesener „Vorranggebiete“ einen neuen Windkraftstandort genehmigt bekommt, soll künftig der jeweiligen Gemeinde eine erhöhte Zahlung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde über einen Zeitraum von 20 Jahren anbieten müssen. Das gilt aber nicht für Repowering-Standorte.

Branchenverbände kritisieren trotzdem die Schlechterstellung. Der Landkreistag findet hingegen, dass die Entschädigung allein der Standortgemeinde zu kurz greife. „Repowering-Vorhaben der neuesten Generation erreichen Gesamthöhen von bis zu 250 Metern. Diese Dimension führt dazu, dass Windenergieanlagen weit über die Grenzen der Standortgemeinde hinaus sichtbar sind und das Landschaftsbild in mehreren Gemeinden eines Kreisgebiets prägen“, so der Verband.

Professor Manuel Frondel vom renommierten Wirtschaftsforschungsinstitut RWI hinterfragte in seiner Stellungnahme das gesamte Subventionssystem für Windkraftanlagen, die bislang ohne Rücksicht auf Netzkapazitäten gebaut und gefördert werden: „Für diese Subventionen müssen alle Steuerzahler aufkommen, während davon nur einige wenige profitieren, allen voran die Windparkprojektierer und Verpächter der Grundstücke.“ Bürgerbeteiligungen würden mit einem „höchst zweifelhaften“ ökologischen und ökonomischen Renditeversprechen beworben. Der Wertverlust eines Hauses in einem Kilometer Entfernung zum Windrad sei dagegen real: Sie können laut Studien für Eigentümer „einen Vermögensverlust von mehreren zehntausend Euro bedeuten“, so Frondel.