Braun und blankVerbotsverfahren könnte für NPD der finanzielle Ruin sein

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Zentrale der NPD

Die Bundes-Zentrale der NPD, das Carl-Arthur-Bühring-Haus im Berliner Bezirk Köpenick

Karlsruhe – Das Urteil im NPD-Verfahren kann das Aus der rechtsextremen Partei bedeuten - wenn sie sich bis dahin überhaupt über Wasser hält. Denn allein die Möglichkeit eines Verbots engt die finanziellen Spielräume der chronisch klammen Partei schon heute empfindlich ein. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirft ein Schlaglicht darauf, wie dramatisch die Lage ist.

Warum droht der NPD das Geld auszugehen?

Wie alle anderen Parteien mit einer gewissen Mindestzahl an Wählern bekommt auch die NPD Geld vom Staat. Wie viel das ist, hängt ab von den jüngsten Wahlergebnissen und vom Spendenaufkommen. Der genaue Betrag lässt sich daher immer erst nachträglich bestimmen. Für das Jahr 2016 wird ihn Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am 15. Februar 2017 festlegen. Sollte die NPD beispielsweise im November verboten werden, steht ihr aber nicht etwa das Geld für die ersten zehn Monate zu. Weil der Stichtag in 2017 liegt, „könnte für die NPD nach einem vorherigen Verbot kein Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2016 mehr entstehen“, teilt der Bundestag auf Anfrage mit.

Was bedeutet das für die Partei?

Eigentlich stehen ihr im Vierteljahr gut 290 000 Euro zu - das leitet sich ab aus den Zahlungen 2015, als die NPD insgesamt etwas mehr als 1,3 Millionen Euro bekam. Weil niemand weiß, ob die Partei dieses Geld wieder zurückzahlen muss, verlangt die Bundestagsverwaltung aber Sicherheiten. Die NPD hat deshalb ihr bescheidenes Immobilienvermögen verpfändet - Hauptposten: die Zentrale der Partei, ein blassgelbes zweistöckiges Häuschen im Berliner Bezirk Köpenick. Und noch einen ererbten Goldbarren draufgelegt, sagt Bundesschatzmeister Andreas Storr. „Das ist ein 500-Gramm-Barren, der ist 18 000 Euro wert.“

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Aber das reicht nicht aus?

Nein, voll gedeckt ist dadurch nur der Abschlag fürs erste Vierteljahr. Damit der Parteibetrieb weiterlaufen und die NPD die Wahlkämpfe in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin bezahlen kann, bekommt sie darüber hinaus laut Bundestag auch ohne ausreichende Sicherheit 365 000 Euro. Die letzten 82 500 Euro werden Mitte des dritten Quartals am 15. August überwiesen - dann ist Schluss.

Mit welchen Konsequenzen für die NPD?

Schatzmeister Storr gibt sich auffällig gelassen. „Wir sind nicht finanziell am Abgrund“, sagt er - muss aber einräumen, dass es „schon eine schwierige Situation“ wäre, sollte sich das Verfassungsgericht mit seinem Urteil im Verbotsverfahren bis ins neue Jahr hinein Zeit lassen. Dann könnten nur noch Darlehen von Unterstützern helfen. „Wir haben natürlich laufende Ausgaben.“ Die schon zu normalen Zeiten kaum aus eigener Kraft zu decken waren: 2014 lebten die Rechtsextremen zur Hälfte vom Geld aus der Parteienfinanzierung, wie der aktuellste Rechenschaftsbericht zeigt. An zweiter Stelle kommen Spenden.

Was sind dafür die Gründe?

Sinkende Mitgliederzahlen, teure Wahlkämpfe und der Verlust der Mandate im sächsischen Landtag mit allen Zuwendungen haben der NPD zugesetzt, erläutert der Politikwissenschaftler Tom Thieme von der Technischen Universität Chemnitz. Im Grunde gebe es seit zehn Jahren „einen dauerhaften Schrumpfungsprozess“. Das sei auch mit dem Abbau von Personal verbunden, in Sachsen sowieso, aber auch in der Zentrale.

Wie geht es jetzt weiter?

Die NPD hat den Versuch gestartet, sich vor Gericht gegen die gekappte Parteienfinanzierung zu wehren. Sie will erreichen, dass ihr der Bundestag die Grundschuld auf die NPD-Zentrale rückübertragen muss. Mit mehreren Eilanträgen ist sie bereits gescheitert, am Mittwoch nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvQ 26/16). Das Hauptsacheverfahren läuft am Berliner Verwaltungsgericht.

Nach Auskunft eines Sprechers ist allerdings noch kein Termin angesetzt, das Verfahren werde „sich sicher ins nächste Jahr ziehen“. Bis zum Urteil ist über ein Verbot der NPD also wohl längst entschieden. (dpa)

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