Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Deutschland entzieht sich Haftantritt und wird nun international gesucht. Diskussion über Haftbedingungen bleibt.
Rechtsextremistin untergetauchtLiebich flüchtet vor Haftantritt ins Ausland

Liebichs Untertauchen führt zur internationalen Fahndung. (Archivbild)
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Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Sachsen-Anhalt ist nicht zu ihrem Haftantritt in der JVA Chemnitz erschienen. Aus einer von Versammlungsteilnehmern vor der Justizvollzugsanstalt Chemnitz abgespielten Sprachnachricht gehe hervor, „dass die Person, die die Haft antreten sollte, sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat“, sagte ein Polizeisprecher am Freitagabend vor Journalisten in Chemnitz. Die Versammlung, zu der sich insbesondere rechtsextreme Unterstützer Liebichs angekündigt hatten, wurde aufgelöst.
Auf dem Account Liebichs im Onlinedienst X, der laut Aussagen dort auch von anderen Menschen bedient wird, erschien eine Textnachricht, die ebenfalls nahelegt, dass die Rechtsextremistin untergetaucht ist. „Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet“, hieß es dort in der Nacht zum Samstag. Niemand sei darüber vorab informiert worden, weder Anwalt noch Familie. In dem Post wird zudem Empörung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtsextremistin nun per internationalem Haftbefehl gesucht werde.
Diskussion um Haftbedingungen und Geschlechtseintrag
Nach einem rechtskräftigen Urteil zu 18 Monaten Haft im Gefängnis Chemnitz wegen zweifacher Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen. Grundsätzlich werden Männer und Frauen in Gefängnissen getrennt untergebracht, so sieht es das sächsische Strafvollzugsgesetz vor. Nach einer Neuregelung von 2024 kann aber im Einzelfall auch anders entschieden werden, und zwar „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen“.
Liebichs geänderter Geschlechtseintrag hat in Deutschland eine kontroverse Debatte ausgelöst. In den vergangenen Tagen stand dabei vor allem zur Diskussion, welche Folgen das Selbstbestimmungsgesetz auf die mögliche Unterbringung in einem Frauengefängnis haben könnte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung des Gesetzes, um potenziellem Missbrauch vorzubeugen.

Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts. Anlass war ein Berufungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. (Archivbild)
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Kurz nach Inkrafttreten des von der früheren Ampelkoalition verabschiedeten Sebstbestimmungsgesetzes hatte der bis dahin unter dem Vornamen Sven lebende Liebich Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen. Dabei steht der Verdacht im Raum, der Rechtsextremist, der nun Lippenstift, goldene Ohrringe und ein Oberteil mit Leopardenmuster trägt, habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und die Haftbedingungen für sich zu beeinflussen und damit in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden.
Vorstrafen und politischer Hintergrund
Liebich ist eine überregional bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde gegen Liebich im Jahr 2022 wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz eine Bewährungsstrafe verhängt und gemeinnützige Arbeit angeordnet.
In Sachsen-Anhalt ist Liebich aus der Vergangenheit vor allem durch öffentlichkeitswirksame Auftritte bei Demonstrationen und Kundgebungen bekannt, die sich unter anderem gegen Coronamaßnahmen richteten und auf denen Liebich vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine prorussische Positionen propagierte. Auch in Verfassungsschutzberichten des Landes Sachsen-Anhalt tauchte Liebich wiederholt auf.
Gerichtliche Entscheidungen und Kritik am Gesetz
Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Das Landgericht Halle verwarf im August 2024 die dagegen gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Bei dem Berufungsprozess am Landgericht Halle trat der Angeklagte noch als Sven Liebich auf.
Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt stellte auf Revision von Liebich im Mai zwar die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs ein, bestätigte aber die für die Haftstrafe maßgebliche Verurteilung wegen zweifacher Volksverhetzung.
Durch das zum 1. November in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz sind Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne ärztliche Atteste, Sachverständigengutachten oder Gerichtsentscheidungen möglich. Nötig ist nur noch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt.
Die Motive Liebichs sind bisher unklar. Beobachter etwa von Bürgerrechts- und Transsexuellenorganisationen äußerten in der Vergangenheit den Verdacht, dass es sich um eine gegen das neue Gesetz gerichtete rechtsextremistische Provokation handeln könnte. Homosexuellen-, Queer- und Transsexuellenfeindlichkeit sind wichtige Mobilisierungsthemen für die rechtsextremistische Szene. (afp)