Das vom Gericht auferlegte Redeverbot soll verhindern, dass Trump sich in der Öffentlichkeit abfällig über Prozessbeteiligte äußert.
„Gag order“Schweigegeldprozess: Trump will Aufhebung von eingeschränktem Redeverbot

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump spricht während einer Pressekonferenz im Trump Tower. (Archivbild)
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Ex-US-Präsident Donald Trump will eine Aufhebung eines eingeschränkten Redeverbots, das ihm im Rahmen des Schweigegeldprozesses in New York auferlegt wurde.
Trumps Anwalt Todd Blanche forderte Richter Juan Merchan in einem Schreiben laut am Dienstag (Ortszeit) veröffentlichten Akten auf, die „gag order“ aufzuheben, welche die außergerichtlichen Äußerungen Trumps einschränke.
„Gag order“: Trump fordert Aufhebung des eingeschränkten Redeverbots
Nach dem Abschluss des Prozesses rechtfertigten die von der Regierung und dem Gericht geäußerten Bedenken keine weiteren Einschränkungen der Rechte Trumps, hieß es weiter. Blanche verwies auf Äußerungen von Trumps Rivalen, Amtsinhaber Joe Biden, als Grund für die Aufhebung des eingeschränkten Redeverbots. Biden hatte am Montag gesagt, mit einem „verurteilten Straftäter“ habe der Wahlkampf „Neuland“ erreicht.
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Richter Merchan hatte das eingeschränkte Redeverbot im Vorfeld des Prozesses verhängt. Untersagt wurden Trump alle Äußerungen mit potenzieller Wirkung auf das Verfahren über Zeugen, Geschworene, Strafverfolger, Mitarbeiter des Gerichts und der Staatsanwaltschaft.
Merchan verhängte Geldstrafen in der Gesamthöhe von 10.000 Dollar gegen Trump, weil sich dieser außerhalb des Verfahrens öffentlich in abfälliger Weise über Prozessbeteiligte geäußert und damit gegen das Redeverbot verstoßen hatte. Zuvor hatte Trump wiederholt mögliche Zeugen und die Staatsanwaltschaft in Beiträgen auf seiner Plattform Truth Social attackiert.
In der vergangenen Woche befanden die Geschworenen den 77-Jährigen im Verfahren um die Vertuschung eines Schweigegelds an eine Pornodarstellerin in allen 34 Anklagepunkten für schuldig. Trump wurde damit als erster Ex-Präsident in der US-Geschichte in einem Strafprozess schuldig gesprochen. Das Strafmaß soll am 11. Juli verkündet werden. (afp)