REICHSHOF / BONN. Als bekennende Nudisten hatten sie dieses Grundstück - einige hundert Meter von ihrem Wohnhaus entfernt - für das freie Sonnenbaden genutzt. Eines Tages aber stand der Stromversorger - die RWE - vor der Tür und wollte den Baumbestand beschneiden: Angeblich lief die Strom-Oberleitung, die das Grundstück kreuzt, Gefahr, von dem üppigen Grünwerk überwuchert zu werden.
Vater K., ein Diplomingenieur, widersprach: Er wolle sich auf seinem Grundstück frei und geschützt entfalten können. Kein Mitarbeiter der RWE durfte folglich das Nudistenparadies betreten. Der Stromversorger verklagte K., um die Erlaubnis zu erzwingen. Vor dem Amtsgericht Waldbröl bekam die RWE Recht: Denn nach einer Verordnung des Energiewirtschaftsgesetzes muss der Grundstückseigentümer das Stutzen seiner Bäume dulden, wenn die Stromversorgung nicht gewährleistet ist.
Familie K. aber protestierte und legte Berufung beim Bonner Landgericht ein: Das ist verfassungswidrig, konterte K. Die Bäume dienten dem Sichtschutz für ihren ganz persönlichen Lebensstil.
Der Diplomingenieur bot der RWE sogar an, die Stromleitung unterirdisch zu verlegen. Darauf ging der Energieversorger nicht ein. Bevor es zu einem Urteil vor dem Bonner Landgericht kommen konnte, hatte sich der Fall über Nacht erledigt. Das Paradies nämlich war von Unbekannt beschnitten worden: Alles Buschwerk war radikal auf ein bis zwei Meter runtergestutzt, ein zweites Grundstück der Familie war sogar bis auf die Grasnarbe gerodet worden.
In einem Schriftsatz an das Bonner Gericht vermutet die Familie K., dass die RWE es selbst war, die auf diese Weise einfach nackte Fakten geschaffen hat. Der Stromversorger streitet das ab. Mit dem unerlaubten Rückschnitt ist der Fall für das Zivilgericht erledigt. Aber das Stutzen könnte noch strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und verbotene Eigenmacht. Zurzeit noch gegen Unbekannt. (AZ: 6 S 268 / 07)