Auch die Verteidigung geht jetzt nicht mehr von der Unschuld ihres Mandanten aus, der einen Säugling so geschüttelt haben soll, dass er bleibende Schäden davontrug.
Prozess in BonnKleinkind geschüttelt – Vater räumt Vorwürfe teilweise ein

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts. Nächste Woche soll das Urteil gegen den Vater gesprochen werden.
Copyright: dpa
Spektakuläre Wende im Prozess um die Misshandlung eines vier Monate alten Säuglings aus Wachtberg: Der angeklagte Vater (31) des Kindes hat teilweise eingeräumt, sein Kind am 7. Mai 2018 so geschüttelt zu haben, dass es bleibende Schäden davongetragen hat.
Deshalb geht auch die Verteidigung nicht mehr von der Unschuld ihres Mandanten aus und hat im gestrigen Plädoyer vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts eine „angemessene Strafe“ gefordert. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.
Der damals 24 Jahre alte Vater aus Wachtberg soll laut Anklage das Baby erstmals für längere Zeit allein betreut haben und mit dem schreienden Kind überfordert gewesen sein; er soll es derart geschüttelt haben, dass der Sohn das Bewusstsein verlor.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn
- Entschärfer im Einsatz Landgericht Bonn geräumt – Polizei gibt Entwarnung
- Prozess in Bonn 41-jähriger Mann soll Apotheke in Flamersheim überfallen haben
- 1000 Tabletten gefunden Angeklagter aus Bad Honnef gesteht Handel mit Ecstasy und Kokain
- Sexualstraftäter aus Lohmar Wie sollen Behörden mit Menschen umgehen, die unbelehrbar scheinen?
- Trotz Verbots Lohmarer Sexualstraftäter soll gezielt Minderjährige kontaktiert haben
- Ehemaliger NPD-Politiker Bekannter Sexualstraftäter aus Lohmar steht erneut vor Gericht
- Prozess in Bonn Obdachloser in Sparkasse angezündet – Angeklagter gesteht
Der Notarzt, den der Vater selbst alarmierte, reanimierte das Kind. Irreversible Gehirnschäden führten zu einer bleibenden Behinderung des Jungen, der heute von Pflegeeltern aus Süddeutschland betreut wird. Ein erstes Verfahren gegen den Vater lehnte eine Strafkammer des Landgerichts vor vier Jahren ab, da eine Sachverständige Zweifel an der Ursache der Verletzungen geäußert hatte; das Kind sei schon von Geburt an durch einen Gendefekt geschädigt gewesen, der epileptische Anfälle bis zum Herzstillstand verursachen könne. Die Verletzungen könnten auch auf einen epileptischen Vorfall zurückzuführen sein.
Nach einem Gegengutachten wurde jetzt erneut Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet. Das Urteil soll am 29. Februar gesprochen werden. (dbr)

