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Messer in der HandMutmaßlicher Täter kam in Reichshof durchs Badezimmerfenster

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. (Symbolfoto)

Schwierige Aufgabe für das Waldbröler Schöffengericht: Die angeblich Geschädigten fehlten in der Hauptverhandlung, sie sollen nun vorgeführt werden.  

Vor dem Waldbröler Schöffengericht legt die Staatsanwaltschaft einem 30-jährigen Kölner gefährliche Körperverletzung und Bedrohung zu Last. 

Es waren keine Kavaliersdelikte, wegen derer sich ein 30-jähriger Kölner vor dem Schöffengericht in Waldbröl verantworten musste. Ihm wurde vorgeworfen, sich am 24. September 2023 in Reichshof durch ein Badezimmerfenster Zugang zu der Wohnung der Geschädigten verschafft zu haben, nachdem diese morgens um 8.45 Uhr nicht die Tür öffnete. Der Angeklagte traf diese und ihren Lebensgefährten im Schlafzimmer an.

Kölner soll Stunden später zurück nach Reichshof gekommen sein

Erst schlug er dem Mann unvermittelt ins Gesicht. Als sich die Geschädigte einmischte, sei auch sie von dem damals 28-Jährigen geschlagen worden. Zudem soll er sie gewürgt und gegen eine Wand gedrückt haben. Mit einem Messer in der Hand soll er ihr gedroht haben, sie zu töten. Zunächst verließ der Angeklagte wieder die Wohnung, kehrte jedoch ein paar Stunden später in Begleitung zweier weiterer Männer zum Wohnhaus der Geschädigten zurück.

Obwohl er keinen Führerschein besaß, steuerte er ein Auto. Und erneut verschaffte er sich Zugang zur Wohnung durch das Badezimmerfenster. Die Geschädigten waren zum Glück nicht mehr vor Ort – sie seien auf dem Weg zur Polizei gewesen. Er habe dann unter anderem die Sporttasche und eine Armbanduhr des Lebensgefährten, insgesamt Wertsachen in Höhe von rund 2000 Euro, mitgenommen.

Kölner schwieg zunächst

Der Angeklagte wollte sich zunächst nicht zu der Sache äußern. Für das Verfahren waren zudem drei Zeugen – die beiden Geschädigten sowie ein Nachbar – geladen worden. Die Geschädigten blieben der Verhandlung allerdings unentschuldigt fern. Der Nachbar erzählte, er könne sich noch an Schreie einer Frau erinnern, die er an jenem Morgen zwischen sieben und neun Uhr morgens vernommen habe.

Als er aus dem Fenster geblickt habe, sah er Polizisten, die mit einer Person redeten. Dann seien sie wieder zurück ins Haus. Wiederholt habe er Schreie einer Frau gehört und die Beamten, die versuchten, die Frau zu beruhigen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Andreas Dubberke konnte er sich zudem an einen Pkw erinnern, der nachmittags vorgefahren sei. „An mehr kann ich mich nicht erinnern. Ich will auch nichts sagen, was nicht stimmt oder lügen“, sagte der Zeuge.

Diebstahlsvorwurf auf wackeligen Beinen

Auch ohne die Aussagen der Geschädigten zu hören, waren sich Richter und Staatsanwaltschaft sicher, dass der Vorwurf des Diebstahls der Sporttasche und anderer Wertsachen auf sehr wackligen Beinen stünde. „Die Spuren, die vom Angeklagten in der Wohnung gefunden wurden, können auch vom Morgen stammen“, gab der Richter zu bedenken und stellte eine Einstellung dieses Anklagepunktes in Aussicht. Um über die anderen Anklagepunkte entscheiden zu können, seien die Aussagen der Geschädigten aber von Nöten.

Da diese auch zwei Stunden nach Beginn der Verhandlung nicht im Amtsgericht erschienen waren, wurde entschieden, die Hauptverhandlung am 26. August fortzusetzen. Die Zeugen sollen dann polizeilich vorgeführt werden. Zudem verhängte Richter Dubberke ein Ordnungsgeld gegen die beiden.