Der Mittäter (25) wurde wegen gefährlicher Körperverletzung vom Bonner Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Gerichtsurteil gefallenAngreifer stach in Reichshof 17 Mal auf Opfer ein – Sieben Jahre Haft

Das Urteil wurde am Bonner Landgericht gesprochen.
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Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen Mechaniker (36) in Reichshof muss ein 28-jähriger Angeklagter für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Bonner Schwurgericht verurteilte ihn am Montag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Sein Freund (25) kam wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mit einer Strafe von anderthalb Jahren davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beide müssen zusammen 15.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Nach den Erkenntnissen des Gerichts haben die Männer in der Nacht zum 26. Oktober 2024 am Asbacher Weg in Reichshof den 36-Jährigen, der von der Spätschicht heimkehrte, unvermittelt angegriffen. Der Mechaniker hatte sie aus seinem Auto heraus gefragt, was sie zu dieser späten Stunde an dem Mehrfamilienhaus wollten. Als sie nicht gleich antworteten, parkte er seinen Pkw und ging zu Fuß zurück zu den Fremden.
Vorfall in Reichshof: Opfer bemerkte Messerstiche erst gar nicht
Der Schwurgerichtsvorsitzende Klaus Reinhoff: „Es wäre besser gewesen, er wäre in seine Wohnung gegangen“. Denn draußen ergab ein Wort das andere, plötzlich zog der 28-Jährige ein Messer und stach auf sein Opfer ein. Der Vorsitzende Richter: „Das alles nur, weil man sein Ego befriedigen muss.“ Der nächtliche Heimkehrer nahm die Stiche gar nicht wahr, sondern hielt sie für Schläge. Reinhoff: „Das ist ein Phänomen, von dem wir oft hören. Man wird gestochen und bemerkt das erst gar nicht“.
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Der Freund hielt das Opfer am Anfang der Attacke noch am Arm fest, wodurch es vor allem im Rücken verletzt wurde. Ärzte stellten später 17 Stiche fest, die nur entstanden seien, weil der Mechaniker sich nicht richtig wehren konnte. Denn der ist Kickboxer und Bodybuilder und arbeitet nebenberuflich als Türsteher. „Solch einen Mann greift man nicht allein an“, so der Richter. Als es dem 28-Jährigen gelungen war, den Jüngeren wegzudrücken, erhielt er einen Fausthieb aufs Auge. Kurz darauf hörte ein Nachbar seine Hilferufe, er ging nach draußen, in der Hand eine Schlagwaffe. Beim Herannahen des Mitbewohners flohen die Angreifer. Sie wurden am nächsten Morgen in der Wohnung eines Bekannten verhaftet.
Das Gericht konnte dem 25-Jährigen nicht nachweisen, dass er von dem Messer gewusst hatte. Er erhielt eine Bewährungsstrafe. Der Türsteher muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage rechnen. Er hatte nämlich, anders als in seiner polizeilichen Vernehmung, als Zeuge vor Gericht erklärt, der 25-Jährige habe ihm nichts getan. Reinhoff: „Das ist Unsinn“.