Kandidat darf antretenKreiswahlausschuss gibt Beschwerde der Bürgerpartei GL statt

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Ein Wähler wirft einen Stimmzettel in die Wahlurne.

Bergisch Gladbach – Iro Herrmann kann nun doch als Bürgermeisterkandidat zur Kommunalwahl antreten. Der Kreiswahlausschuss hat am Donnerstag entschieden, den Wahlvorschlag der Bürgerpartei GL zuzulassen. Frank Bodengesser, Wahlleiter der Stadt Bergisch Gladbach, wies in der Sitzung aber auf weitere ungeklärte Fragen in Bezug auf die Bürgerpartei GL hin und warnte davor, dass die Kommunalwahl wiederholt werden könnte.

In ihrem Beschluss folgten die Beisitzer des Kreiswahlausschusses – Vertreter der Fraktionen im Kreistag – einstimmig der Expertise von Dr. Erik Werdel. Der Kreiswahlleiter stellte fest: „Alle Voraussetzungen der Wählbarkeit für den Kandidaten der Bürgerpartei sind gegeben.“ Zu diesem Ergebnis sei er nach intensiver Prüfung gekommen. Die gesetzlichen Hürden, jemanden die Wählbarkeit für ein öffentliches Amt abzusprechen, seien grundsätzlich sehr hoch angesetzt, erläuterte er. So sei dafür etwa die Verurteilung wegen eines Verbrechens notwendig, was hier nicht vorliege.

Zuvor hatte der Gladbacher Wahlausschusses in seinem Beschluss Iro Herrmann die Wählbarkeit für das Amt des Bürgermeisters abgesprochen. Dieser biete aufgrund der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß des Grundgesetzes einzutreten, lautet die Begründung. Wie berichtet, hatte der 69-Jährige in der Niederschrift zur ersten Sitzung der Bürgerpartei GL zur Abstimmung über die Wahlvorschläge an Eides statt versichert, dass geheim abgestimmt worden sei. Tatsächlich wurde aber zum Teil offen abgestimmt. Aufgrund des Formfehlers musste die Sitzung wiederholt werden.

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Entscheidungen sind endgültig

Die Entscheidungen des Kreiswahlausschusses in Bezug auf die Bürgermeisterkandidatur der Bürgerpartei GL sowie des Bergisch Gladbacher Wahlausschusses in Bezug auf deren vorgelegten Wahlvorschläge sind endgültig. Ein erneutes Zusammentreten des Wahlausschusses etwa zum Zwecke der „Korrektur“ sei in den wahlgesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen. Erst im Anschluss an die Wahl könnten weitere Sachverhalte durch den örtlichen Wahlausschuss vorgeprüft und vom Rat der Gemeinde entschieden werden, erläutert ein Sprecher des NRW-Innenministeriums. (ub)

Iro Herrmann und Frank Samirae, Vorsitzender der Bürgerpartei GL, erschienen nicht im Kreishaus. Sie ließen sich von einem Anwalt vertreten. Der stufte die Entscheidung des Gladbacher Wahlausschusses „als rechtswidrig ein.“ Es lägen „keine ausreichenden Verdachtsmomente“ gegen Herrmann vor. Zwar habe die Stadt Strafanzeige gestellt. Aber es lägen keine Informationen von der Staatsanwaltschaft vor, geschweige denn eine Verurteilung.

„Dem Gedankengang kann ich folgen“, gab Beigeordneter Harald Flügge als Vertreter der Stadt eine sehr knappe Einschätzung. Gerhard Zorn, Vorsitzender der Kreistagsfraktion der SPD, bezweifelte zwar nach wie vor die Eignung Herrmanns für das Bürgermeisteramt: „Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist kein Kavaliersdelikt.“ Aber dies stelle seine Wählbarkeit nicht infrage.

Gegen Kommunalvorschriften

Für den Gladbacher Wahlleiter Frank Bodengesser sind dagegen nicht alle Fragen geklärt. Ihm lägen Hinweise vor, dass die am 26. Juli anberaumte zweite Versammlung der Bürgerpartei GL möglicherweise gar nicht stattgefunden habe, beziehungsweise nicht den Kommunalvorschriften gemäß abgehalten worden sei. Er habe Bedenken, dass die Ladefrist nicht eingehalten worden sei.

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Auch sei nicht klar, ob allen Kandidaten die Gelegenheit gegeben worden sei, sich und ihr Programm vorzustellen. Zudem habe er um Auskunft über die Anzahl der Mitglieder gebeten, aber bis heute keine Antworten erhalten: „Die Stadt schlittert sehenden Auges in eine Wiederholungswahl hinein“, warnte Bodengesser am Ende der Sitzung.

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