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Heiße Phase beginntWas bei der Briefwahl in Rhein-Berg alles zu beachten ist

5 min
Das Wort Briefwahl ist im Foyer des Rathauses an einer Wand zu sehen.

Schon vor dem 14. September haben Bürgerinnen und Bürger die Wahl, wo sie ihr Kreuzchen setzen.  

Ein Überblick, wie, wo und wann in den Rein-Bergischen Kommunen gewählt werden kann.

Am 14. September ist Kommunalwahl. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Rhein-Berg sind aufgerufen, die Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte, den Kreistag für den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie die Bürgermeister/die Bürgermeisterinnen und den Landrat/die Landrätin zu wählen.

Der Wahltag beschäftigt die eigens für diese Aufgabe eingerichteten Wahlämter schon seit längerer Zeit. Nun geht es auch für sie mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungen in die heiße Phase. Denn schon vor dem 14. September haben die Stimmberechtigten die Wahl: Ob sie ihr Kreuzchen am Wahltag in dem für sie zuständigen Wahllokal machen oder vorab per Briefwahl oder per Direktwahl ihr Votum abgeben. Die Modalitäten im Detail:

Bergisch Gladbach: Wahlbenachrichtigungen stellt das städtische Wahlbüro jedem Wahlberechtigten bis Sonntag, 24. August, per Post zu. Wer bis dahin keine erhalten hat, wird gebeten, sich im Wahlbüro zu melden: (02202) 14 28 88. Aber bereits jetzt können Wählerinnen und Wähler Anträge auf Briefwahl online beantragen.

Alles zum Thema Kommunalwahlen

Der Link ist auf der städtischen Homepage zu finden (www.bergischgladbach.de). Der Antrag ist auch über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Eine Alternative ist, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und an das Wahlbüro, Scheidbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, zurückzusenden.

Bergisch Gladbacher: Direktwahlbüro ist auf Zanders-Gelände

Wähler, die es eilig haben, können ihre Stimme im Direktwahlbüro im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes auf Zanders, An der Gohrsmühle 25,   ab Montag, 18. August, abgeben: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 15 Uhr. Letztmalig öffnet das Direktwahlbüro am Freitag, 12. September,   es schließt an diesem Tag um 15 Uhr. Das Mitbringen der unterschriebenen Wahlberechtigung ist sinnvoll, aber nicht notwendig. Es reicht ein Personalausweis. Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 29. August stellen (www.bergischgladbach.de/kommunalwahl.aspx).

Informationen über das Wahlrecht bei Umzügen gibt das Wahlbüro unter wahlbuero@stadt-gl.de oder unter (02202)14 28 88.

Bei der Kommunalwahl gibt es in Bergisch Gladbach 88.669 Wahlberechtigte. Darunter seien 4306 Unionsbürger und 5480   Erstwähler, berichtet Frank Bodengesser, Leiter des städtischen Wahlbüros. (ub)

Briefwahl in Odenthal ab 18. August möglich

Odenthal: Etwa 12.800 Wahlberechtigte in Odenthal erhalten per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Wer sie bis 24. August nicht erhalten habe, so die Gemeindeverwaltung, aber glaube, wahlberechtigt zu sein, wird aufgefordert, sich beim Wahlamt per Mail an wahlamt@odenthal.de oder telefonisch unter (02202) 710-222 zu melden. Persönlich ist das Team des Wahlamtes im Bürgerhaus Herzogenhof, Altenberger-Dom-Str. 36, in Odenthal zu sprechen.

Wer schon vor dem Wahlsonntag sein Kreuzchen auf den Stimmzetteln abgeben möchte, kann schon ab Montag, 18. August, per Briefwahl im Direktwahlbüro der Gemeinde Odenthal wählen. Es befindet sich ebenfalls im Bürgerhaus Herzogenhof, Altenberger-Dom-Straße 36 (Eingang auf der Hausseite links vom Eingang der Gaststätte).

Es öffnet montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr. Samstags ist keine Briefdirektwahl möglich, Briefwahlanträge können aber jederzeit im Hausbriefkasten des Rathauses an der Altenberger-Dom-Str. 31 oder der Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Straße 2 eingeworfen werden.

Briefwahlunterlagen jetzt beantragen

Bei einer persönlichen Beantragung im Direktwahlbüro sind der ausgefüllte und unterschriebene Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis vorzulegen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt dafür den unterschriebenen Antrag und die unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der entsprechenden Person.

Briefwahlunterlagen können schon jetzt online beantragt werden, per E-Mail an wahlamt@odenthal.de oder per Link (OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines – Wahl- bzw. Abstimmungsschein). Es ist auch möglich, dafür den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mittels Smartphone zu nutzen. Die mündliche (telefonische) Beantragung eines Wahlscheins nebst Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. (spe)

Kürtens Direktwahlbüro öffnet im Bürgerhaus

Kürten: Für Wahlberechtigte in Kürten befindet sich das Direkt- beziehungsweise Briefwahlbüro im Bürgerhaus der Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1. Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs geschlossen, donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Das Wahlbüro der Gemeinde Kürten ist telefonisch unter (02268) 939-377 zu erreichen, per E-Mail unter wahlbuero@kuerten.de und per Fax unter (02268) 939-128. Die Postadresse lautet: Gemeinde Kürten, Wahlbüro, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, in 51515 Kürten. (spe)

Overath: Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme in ihren Wahllokalen oder per Briefwahl abgeben. Für letzteres müssen sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht online bereits seit Ende letzter Woche. Schriftlich können Einwohnende die Briefwahl erst ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen. Dazu müssen sie die Rückseite der Wahlunterlagen, die sie per Post erhalten haben, ausfüllen. Wichtig dabei ist: Die schriftlichen Wahlscheinanträge müssen unterschrieben werden.

Außerdem haben die wahlberechtigten Overather die Möglichkeit, die Briefwahl auch persönlich im Rathaus, Hauptstraße 25, zu beantragen – oder per E-Mail an wahlamt@overath.de. Dabei sind Name, Geburtsdatum und Adresse anzugeben. (abr)

Rösrath: Die rund 23.000 Wahlberechtigten sollen bis 24. August eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wenn nicht, erreichen sie das Wahlbüro unter (02205) 802-223. Ein Briefwahlantrag ist über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, einen handschriftlich ausgefüllten Antrag an das Wahlbüro oder per E-Mal an wahlen@roesrath.de möglich. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis zum Wahltag, 18 Uhr, eingehen. Ab dem 18. August besteht auch die Möglichkeit der Direktwahl im Wahlbüro, Bahnhofstraße 6: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags auch von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Für eine mögliche Stichwahl um das Bürgermeisteramt am 28. September verschickt die Stadt keine gesonderte Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können ihre Stimme am Wahltag und voraussichtlich ab dem 17. September per Briefwahl im Wahlbüro abgeben. (tr)