Kerpen/Kreis Düren – Die Stadt Kerpen und der Kreis Düren wollten im Spätsommer und Herbst 2018 im Hambacher Forst nachweislich anders vorgehen, als das die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen letztlich entschieden hatte.
Dies formulierten die Stadt und der Kreis in zwei Schreiben an das Bauministerium Anfang September 2018. Zitat: „Der Kreis Düren hält weiterhin an seinen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines bauaufsichtsbehördlichen Einschreitens [im Hambacher Forst] fest.“
Die Stadt Kerpen formulierte damals, doch dem Antrag der RWE AG [Eigentümer des Forstes] zu folgen: Die forderten im Vorfeld der Räumung 2018, ein Waldbetretungsverbot anzuordnen und dieses mit polizeilicher Vollzugshilfe auch durchzusetzen.
Land setzte allein auf baurechtliche Mängel
Das Land hatte damals sowohl die Bauaufsichtsbehörden der Stadt Kerpen als auch des Kreises Düren per Weisung beauftragt, den Hambacher Forst aufgrund von Baumängeln und fehlenden Brandschutzes bei den Baumhäusern der Klimaaktivisten zu räumen.
Öffentlich wurden die Inhalte der genannten Schreiben nun, weil der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling vom Land unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht eingefordert hatte. „Sowohl die Stadt Kerpen als auch der Kreis Düren hatten größte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – das belegt deren Schriftverkehr mit der Landesregierung. Die Kritik in den Schreiben hat die Landesregierung nicht daran gehindert, mit dem Baurecht einen gesellschaftlichen Konflikt aufzulösen“, kritisiert Kämmerling.
Klimaaktivist klagte erfolgreich gegen Stadt Kerpen
Warum aber hatte die NRW-Landesregierung an ihrer Räumungsstrategie im Hambacher Forst festgehalten? Laut eines Sprechers in der NRW-Landesregierung ist die Sachlage der Briefinhalte ein „alter Hut“. Und Jan Heinisch, Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, äußerte am Dienstag auf Nachfrage der Rundschau: „Die rechtlichen Einschätzungen sowohl der beiden Kommunen als auch von unserer Seite inklusive ihrer Begründungen sind hinlänglich bekannt. Unsere Position wurde bislang auch in verschiedenen Verfahren gerichtlich bestätigt.“
Damit kann Staatssekretär Heinisch allerdings nicht das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom September 2021 gemeint haben, wo ein Klimaaktivist in der ersten Instanz erfolgreich gegen die Stadt Kerpen geklagt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte damals in seinem Urteil die Räumung wegen Baurechtsverletzungen für rechtswidrig erklärt – mit der Begründung, dass die von den Bauaufsichtsbehörden genannten Bestimmungen zum Brandschutz nur vorgeschoben gewesen seien.
Das Gericht bestätigte damit die Bedenken aus Kerpen und dem Kreis Düren, dass möglicherweise Ermessensfehler bei der Räumungsmaßnahme aufgrund von Baurechtsvergehen vorliegen könnten. Der Bürgermeister der Stadt Kerpen, Dieter Spürck (CDU), erinnert sich: „Als Behördenleiter habe ich, wie auch der Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden, auf eine Weisung [des Landes] zu bestehen.“ Gemeint war die Weisung des zuständigen NRW-Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), im Hambacher Forst aufgrund von baurechtlichen Mängeln vorzugehen.
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Seit 2013 besetzen Klima-Aktivisten den Hambacher Forst. Bis 2018 gab es keine Forderung seitens des Landes gegenüber der Stadt Kerpen und dem Kreis Düren, wegen Sicherheits- und Brandschutzmängeln bei den Baumhäusern der Aktivisten bauordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Im September 2018 änderte sich das.


