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KommunalwahlStädte im Rhein-Erft-Kreis suchen noch zahlreiche Wahlhelfer

Zu sehen ist, wie eine Person einen Stimmzettel in einer Urne steckt.

Wenn Bürgerinnen und Bürger am 14. September ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgeben, geht das nur, wenn ausreichend Wahlhelfer in den Wahllokalen sitzen. Derzeit werden noch viele Helfer gesucht.

Auf das Mittel der Zwangsverpflichtung wollen die Städte verzichten. Gezahlt werden bis zu 80 Euro Erfrischungsgeld.

In fünf Wochen, am 14. September, findet die Kommunalwahl in NRW statt. Doch noch immer haben nicht alle zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis alle Wahlhelfer beisammen. Ihre Aufgabe ist es, die Stimmzettelaus- und -abgabe in den Wahllokalen zu begleiten und zu kontrollieren sowie die Stimmen auszuzählen. Die Stadt Pulheim etwa benötigt die stolze Zahl von 460 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern - parallel zur Kommunalwahl finden noch Integrationsrats- und die Seniorenbeiratswahl, die allesamt eigene Urnen- und Briefwahlvorstände erfordern.

„Es haben sich bereits Freiwillige gemeldet, allerdings fehlen noch zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, sagt Sprecherin Ruth Henn. Und: Auch für mögliche Stichwahlen würden noch Helfer gesucht. Die Stadt werde noch einmal öffentlich aufrufen müssen. Traditionell würden viele Mitarbeitende der Verwaltung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einspringen.

Rhein-Erft-Kreis: Wie viele Helfer im Kreis genau fehlen, ist unklar

In der Kreisstadt Bergheim fehlen noch 105 der insgesamt benötigten 530 Wahlhelferinnen und -helfer. Auch die Stadt Frechen sucht noch Wahlhelfer, eine genaue Zahl kann die Verwaltung allerdings nicht nennen, „weil das Bürgeramt noch nicht alle Rückmeldungen von angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger hat“. Die Stadt wolle aber weiter werben und auf engagierte Bürger mit Demokratieverständnis setzen.

„Uns fehlen noch rund 40 Wahlhelfer für die Wahl und 80 Menschen für die Stichwahl“, sagt Thomas Marner, Beigeordneter der Stadt Kerpen. „Jeder, der Lust hat, kann sich auch gern bei mir persönlich per E-Mail melden. Ich freue mich über jeden Helfer.“ In Brühl fehlen noch etwa 20 Wahlhelfer, vornehmlich als Wahlvorstände und Schriftführer.

In Wesseling schließen sich die Reihen der Wahlhelfer allmählich: „Wir haben 202 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einberufen, von denen sich 12 noch nicht zurückgemeldet haben“, sagt Sarah Hihn, stellvertretende Pressesprecherin. Noch besser steht es in Hürth, wo nur noch acht Wahlhelfer gesucht werden - bei insgesamt rund 380 benötigten Wahlhelfern für die 32 Urnen- und elf Briefwahlteams. Bedburg, Elsdorf und Erftstadt haben alle Wahlhelfer beisammen. Die Stadt Erftstadt sucht allenfalls noch nach Ersatzwahlhelfern.

Die Städte setzen nicht nur auf Aufrufe etwa in sozialen Medien, sondern auch auf die lockende Wirkung des Erfrischungsgelds, das den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz gezahlt wird. Die Sätze fangen in der Regel bei 40 Euro an, Spitzenreiter ist Bergheim mit 60 Euro für Beisitzer und 80 für die Vorstände.

Kerpen setzt auf Zwangsverpflichtung, wenn Wahlhelfer fehlen sollten

Letzte Option der Kommunen: Wahlhelfer können laut Wahlgesetz verpflichtet werden. Darauf möchte aber kaum eine Stadt gern zurückgreifen. „Solange sich weiterhin genügend Wahlhelfer freiwillig melden, steht diese Option nicht zur Diskussion“, sagt Hürths Sprecherin Martina Thiele-Effertz. „Bislang haben wir noch niemanden zwangsweise verpflichtet. Sowohl die städtischen Bediensteten als auch die Bürger und Bürgerinnen, die wir einsetzen, haben sich allesamt freiwillig gemeldet.“

„Ich habe noch bis Mitte der nächsten Woche Zeit“, sagt Kerpens Beigeordneter Marner. „Wenn wir dann nicht genügend Wahlhelfende haben, müsste ich anfangen, zu verpflichten. Es ist erschreckend, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich für unsere Demokratie als Wahlhelfer zu engagieren – nicht nur in Kerpen, das Problem besteht in ganz Deutschland.“

Viel an Voraussetzungen brauchen Interessierte nicht mitzubringen. Wahlhelfer müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.