Es geht in diesem Prozess nicht nur um eine angemessene Strafe, sondern auch darum, wie der Staat Kinder und Jugendliche schützen kann.

Sexualstraftäter aus LohmarWie sollen Behörden mit Menschen umgehen, die unbelehrbar scheinen?

Das Schild der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg in Lohmar. In der Nähe der Einrichtung wohnte der verurteilte Sexualstraftäter, der bereits eine Jugendliche ansprach und damit offenbar gegen seine Führungsauflagen verstieß. (Archivbild)
Copyright: Marius Fuhrmann
Es gibt Täter, die bringen die Justiz an ihre Grenzen. Wie sollen, wie können Strafverfolgungsbehörden mit Menschen umgehen, die unbelehrbar erscheinen?
Die trotz Haftstrafen einfach weitermachen, sobald sie wieder in Freiheit kommen, als wäre nichts geschehen? Die keinen Respekt zeigen vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft, vor dem Gericht, wie nun erneut gezeigt? Auch darum geht es in dem Verfahren gegen den 52-Jährigen, der, das muss betont werden, jedes Recht hat auf einen fairen Prozess.
Angeklagter soll sich trotz Verbots Kindern genähert haben
Und für den, wie bei jedem anderen Angeklagten, bis zum Urteil die Unschuldsvermutung gilt. Doch bei dem zuletzt in Lohmar Lebenden kommt ein wichtiger Aspekt hinzu: Er hat zahlreiche Vorstrafen wegen Kindesmissbrauchs, Stalking und Besitzes von Kinderpornografie gesammelt, um nur die einschlägigen zu nennen.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn
- Trotz Verbots Lohmarer Sexualstraftäter soll gezielt Minderjährige kontaktiert haben
- Ehemaliger NPD-Politiker Bekannter Sexualstraftäter aus Lohmar steht erneut vor Gericht
- Prozess in Bonn Obdachloser in Sparkasse angezündet – Angeklagter gesteht
- Prozess um Gewaltexzess in Bonn Mann beißt Freundin Ohrmuscheln ab – Schläge mit Hammer und Säge
- „Jetzt steht der nicht mehr auf“ 75-Jähriger aus Much muss wegen Schüssen auf Einbrecher in Haft
- „Ich wurde verhext“ Asylbewerber aus Weilerswist steht wegen 19 Straftaten vor Gericht
- „Psychische Ausnahmesituation“ Rentner gibt in Ruppichteroth zehn Schüsse auf Einbrecher ab
Und er soll sich laut Anklage sich Ende vergangenen Jahres wiederum den Schwächsten in der Gesellschaft genähert haben, trotz ausdrücklichen Verbots. Die Führungsaufsicht, mit der ein erfahrener Bediensteter des Landgerichts Bonn betraut war, scheint in diesem Fall kein wirksames Instrument gewesen sein, um die potenzielle Gefahr einzudämmen.
Selbst die Überwachung mit Fußfesseln ist nachweislich gescheitert – weil der Angeklagte die Akkus nicht aufgeladen hat. Wochenlang konnte der Mann in Lohmar in Angst und Schrecken verbreiten, Polizei und Stadt hatten öffentlich vor ihm gewarnt, ein im Umkreis wohl einmaliger Vorgang. Bei diesem Prozess geht es nicht nur um eine im Fall des Schuldspruchs angemessene Strafe, sondern auch darum, wie der Staat Kinder und Jugendliche, Mädchen und junge Frauen schützen kann.