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Nach der #GrünerMist-DebatteStröer will Regeln für Wahlwerbung etablieren

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StöerPlakatWerbunf

Der Sitz des Medienunternehmens Ströer in Köln.

Köln – Der Außenwerber Ströer will die im Bundestag vertretenen Parteien an einen Runden Tisch bringen. Ziel ist eine Vereinbarung von Regeln, die für die politische Kommunikation und insbesondere für die Parteienwerbung im Außenwerbebereich gelten sollen. Das hat Ströer bei der Vorlage des Zahlenwerks für das erste Halbjahr am Dienstag bekräftigt. Eine Einladung hatte das Unternehmen Ende der vergangenen Woche bereits in einem Offenen Brief ausgesprochen.

Ströer will auch anerkannte rechtliche und/oder politikwissenschaftliche Expertise mit an den Tisch bringen. Vereinbaren könnten die Parteien etwa ein Regelwerk, nach dem Ströer politische Kommunikation oder Kampagnen nur noch von Parteien annimmt und nicht mehr von Organisationen, Initiativen oder Verlagen.

Scharfe Kritik nach #GrünerMist-Werbung

Auch könnte abgesprochen werden, dass nur solche Kampagnen zum Aushang gebracht werden, die für die Argumente und Positionen der eigenen Partei werben, nicht aber gegen die politische Konkurrenz. „Wir werden uns den Regeln dann freiwillig und konsequent unterwerfen und die entsprechende Umsetzung sicherstellen – und zwar über alle Parteien hinweg“, schreibt Ströer in seinem Offenen Brief.

Das Kölner Unternehmen war für die Plakate mit dem Hashtag „#GrünerMist“ kritisiert worden, die gegen die Grünen platziert worden waren. Nach der vor einigen Wochen ausgehängten „bundestag-nazifrei.de“-Kampagne, die gegen die AfD gerichtet war, sei dies der zweite Fall in kurzer Zeit, in dem die Mitarbeitenden und der Konzern öffentlich vom jeweiligen politischen Widersacher angegriffen würden, so Ströer.

Umsätze von 5 Millionen Euro

Das Unternehmen biete eine neutrale Plattform und arbeite zu 100 Prozent legal, sagte Co-Chef Christian Schmalzl. Werbung genieße den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Ströer sei als Vermarkter der Plakatflächen nicht für die Inhalte und Gestaltung der Werbung verantwortlich, prüfe aber, ob ein Plakat sittenwidrige oder rechtlich relevante Inhalte enthalte. Werbung, die nicht gegen Gesetze oder freiwillige Selbstbeschränkungen verstoße, könne man nicht ablehnen.

Dem Vernehmen nach haben einige wenige der 2000 Städte, auf deren öffentlichem Grund Ströer-Plakate stehen, vertraglich Wahlwerbung ausgeschlossen. Auf seinen Digitalplattformen wie etwa t-online lasse Ströer politische Werbung nicht zu, so Schmalzl. In Jahren mit Bundestagswahlen sorgen politische Kampagnen nach seinen Angaben für Umsätze von etwa fünf Millionen Euro, in Jahren mit mehreren Landtagswahlen für zwei bis 2,5 Millionen.

Vor-Corona-Niveau wieder erreicht

Die Geschäfte von Ströer haben im zweiten Quartal wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg der Umsatz um 42 Prozent auf 374 Millionen. Das bereinigte operative Ergebnis (Ebitda) war 93 Prozent höher und lag bei 107 Millionen. Co-Chef Udo Müller wertet das als Bestätigung für die breite Aufstellung des Konzerns.

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In den ersten sechs Monaten erreichte der Umsatz 685,9 (Vorjahreszeitraum: 632,4) Millionen, das bereinigte Ebitda 180,2 (55,3) Millionen. Nach einem Verlust von 45,2 Millionen im Vorjahreszeitraum lag der Konzerngewinn jetzt bei 6,2 Millionen. Im dritten Quartal erwartet Ströer ein Umsatzwachstum zwischen 15 und 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.