SPD macht DruckStadt Köln soll gegen Vermieter von Schimmelwohnungen einschreiten

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Hochhäuser in Chorweiler.

In Häusern, die sich im Besitz der ZBVV befinden, haben die Mieter mit maroder Haustechnik und Bausubstanz zu kämpfen.

Unhaltbare Zustände in Wohnungen in Chorweiler und Seeberg rufen die Politik auf den Plan. Die SPD fordert ein Einschreiten der Stadt gegen den Vermieter.

Feuchte Wände voller Schimmel, Heizungen, die wochenlang ausfallen, kein Warmwasser, kaputte Aufzüge und jetzt offenbar auch noch Asbestfunde: Die Zustände in den Wohnungen in Chorweiler und Seeberg, die von der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwaltet werden, sind offenbar dramatisch. Seit Jahren klagen Mieter über Untätigkeit der ZBVV, im Dezember demonstrierten rund 50 Personen auf dem Pariser Platz. Die ZBVV hatte auf Anfrage versichert, dass jede Schadensmeldung registriert werde (die Rundschau berichtete).

Jetzt will die SPD im Stadtrat den Druck auf den Vermieter erhöhen. Sie hat einen Dringlichkeitsantrag für die heutige Ratssitzung gestellt. Darin werden Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Sozialdezernent Harald Rau aufgefordert, „sofort alle notwendigen Maßnahmen und Sanktionen zu ergreifen“, um die ZBVV zur Rechenschaft zu ziehen. Die „grundlegende gesundheitliche Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner“ müsse gewährleistet werden.

Stadt könnte Unbewohnbarkeitserklärung aussprechen

Die SPD fordert, umgehend die städtische Wohnungsaufsicht einzuschalten, „um die Möglichkeit von Mietkürzungen zu prüfen und den betroffenen Menschen in Chorweiler dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen“. Die Stadtverwaltung solle sofort alle Anhaltspunkte klären, „ob in den Gebäuden und Wohnungen eine Gefahr für Leib und Leben besteht“. Im Ernstfall solle die Stadt von ihrem Recht Gebrauch machen, „eine Unbewohnbarkeitserklärung auszusprechen“.

Würde die Stadt tatsächlich eine Unbewohnbarkeitserklärung aussprechen, wäre die Folge, dass einzelne Wohnungen oder ganze  Gebäude nicht mehr für Wohnzwecke vermietet werden dürfen. Der Vermieter müsste dann auf Verlangen der Gemeinde dafür sorgen, „dass die Bewohnerinnen oder Bewohner anderweitig zu zumutbaren Bedingungen untergebracht werden, soweit sie oder er die Unbewohnbarkeit zu vertreten hat“. So steht es im neuen Wohnraumstärkungsgesetz NRW vom 23. März 2021. Geschehe dies „nicht binnen angemessener Frist, kann die Gemeinde die Unterbringung ganz oder teilweise selbst übernehmen und der oder dem Verfügungsberechtigten die Kosten auferlegen“. Ein scharfes Schwert also, das die Gemeinde gegen den Vermieter führen könnte.

Der SPD-Antrag fordert die Stadt auch auf zu prüfen, ob sie die Gebäude in der Osloer Straße 2, 4 und 6, am Liverpooler Platz 5, 7 und 9, im Wilhelm-Ewald-Weg 4 und 6 sowie in der Ludwig-Gies-Straße 18 kaufen und sanieren kann. Die Organisation der Sanierung solle die GAG oder ein anderes soziales Wohnungsunternehmen übernehmen.

Ob das Ratsbündnis den Antrag unterstützt, war zunächst noch unklar. Das müsse man noch in den Fraktionen beraten, hieß es am Mittwochabend von Grünen und CDU.

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