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Erbpachtvertrag für 99 JahreStadt Köln gibt Schullandheim in Wyk auf Föhr an Investor ab

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Ehemaliges Landschulheim der Stadt Köln in Wyk auf Föhr.

Das ehemalige Landschulheim der Stadt Köln in Wyk auf Föhr.

Nach jahrelanger Suche hat die Stadt Köln einen Interessenten für ihr Schullandheim an der Nordsee gefunden. Dort sollen nun seniorengerechte Wohnungen entstehen.

Das seit August 2023 leerstehende ehemalige Schullandheim der Stadt Köln auf der Nordseeinsel Föhr bekommt einen neuen Nutzer. Wie berichtet, sollen dort Seniorenwohnungen entstehen. Nach Rundschau-Informationen stimmte der Kölner Stadtrat am Donnerstagabend in nicht-öffentlicher Sitzung dafür, das 3266 Quadratmeter große Areal in Wyk in Erbpacht an eine Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft zu vergeben, die auf Föhr ansässig ist. Sie soll das Schullandheim für 99 Jahre nutzen dürfen – für einen Erbbauzins von vier Prozent des Grundstückswerts pro Jahr. Bei 1,4 Millionen Euro sind das 56.000 Euro jährlich oder 4667 Euro pro Monat. Nach 99 Jahren fällt die Fläche zurück an die Stadt Köln.

Der Bebauungsplan sieht für das Gelände Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen vor, für eine neue Nutzung müsste er geändert werden. Die Stadt Köln erklärte auf Anfrage: „Nach vorliegenden Informationen wäre aus Sicht der Stadtverwaltung Wyk eine Nutzung für seniorengerechtes Wohnen wünschenswert.“ Sollte der neue Nutzer eine andere oder weitergehende bauliche Nutzung umsetzen, sei die Stadt Köln „berechtigt, den Bodenwert entsprechend höher zu veranschlagen und den Erbbauzins zu erhöhen“.

Weitere Beschlüsse des Kölner Stadtrats:

Sicherheitskosten an Karneval: Für privates Sicherheitspersonal, Straßenabsperrungen, Antiterror-Sperren und die Abdeckung der Uniwiese im Straßenkarneval wird die Stadt Köln künftig rund sechs Millionen Euro pro Jahr ausgeben (die Rundschau berichtete). Der Rat gab grünes Licht dafür, entsprechende Leistungen für die nächsten vier Jahre auszuschreiben. Die jährlichen Sicherheitskosten sind künftig rund fünfmal so hoch wie in der Session 2021/2022.

Rettungsdienstgebühren: Wie erwartet, wurde die neue Rettungsdienstsatzung beschlossen. Dadurch steigen auf dem Gebiet der Stadt Köln die Gebühren für Einsätze von Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Wie berichtet, müssen Patienten weiterhin keine Zuzahlung aus eigener Tasche an die Stadt Köln leisten.

Neue Preise an den Bühnen: Die Preise für Aufführungen der städtischen Bühnen werden nach der Wiedereröffnung am Offenbach erhöht. Neu eingeführt werden „dynamische Preise“, die je nach Nachfrage sinken oder steigen.

Verkaufsoffene Sonntage: Der Rat beschloss zusätzliche verkaufsoffene Sonntage 2026, unter anderem in der Innenstadt am 19. April zur Messe Fibo und am 6. Dezember zu den Weihnachtsmärkten.